Das ERASMUS+-Programm ermöglicht Forschenden, Lehrenden sowie Mitarbeiter*innen der Akademie der Bildenden Künste München Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland. Gefördert werden Lehraufenthalte (STA) sowie Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung (STT). In der Regel handelt es sich um kürzere Aufenthalte von mindestens 2 bis maximal 5 Tagen. Sofern ausreichende Fördermittel vorhanden sind, können im Einzelfall auch längere Aufenthalte gefördert werden. Personalmobilität muss in einem Land stattfinden, welches weder das Land der entsendenden Hochschule noch das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich STA und STT gefördert werden:
- Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur AdBK stehen
- Dozenten ohne Dotierung
- Werkstattleiter*innen
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Mit STT kann beispielsweise Hochschulpersonal aus diesen Bereichen gefördert werden:
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Finanzen
- International Office
- Personal
- Öffentlichkeitsarbeit
Mögliche Aktivitätsformate im Bereich STT:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
STA:
- Aktuelle Lehrtätigkeit (inkl. Lehraufträge) an der Akademie der Bildenden Künste München
- Unterrichtsdauer an der Gasthochschule mindestens 8 Stunden an mindestens 2 aufeinanderfolgenden Tagen (exklusive Reisezeit)
- ERASMUS+-Vertrag zwischen der Akademie der Bildenden Künste und der Gasthochschule
Hier finden Sie eine Liste der Partnerhochschulen der AdBK.
STT:
- Dienstreisegenehmigung
- Motivation und Bereitschaft zur Mitarbeit an der Gasteinrichtung
- Ausreichende Sprachkenntnisse (Landessprache und/oder Englisch)
- Finanz- und Mobilitätsvereinbarung (umfasst die Erstellung eines Arbeitsprogramms in Abstimmung mit der Gasteinrichtung)
- Erstellung eines Erfahrungsberichts nach Beendigung des Aufenthalts
- Die Bereitschaft, Gegenbesuche zu empfangen und zu betreuen
- Partnerschaftsvertrag mit der Gasteinrichtung (nicht notwendig für bestimmte Seminare, Workshops und Sprachkurse. Genauere Infos dazu auf Anfrage)
Wenn Sie an einer Gastdozentur an einer unserer europäischen Partnerhochschulen interessiert sind, dann nehmen Sie bitte selbstständig mit der jeweiligen Partnerhochschule Kontakt auf. Eine Übersicht unserer Partnerhochschulen finden Sie hier. Gerne können wir Ihnen den Kontakt des/der jeweiligen Ansprechpartner*in im International Office im Ausland zusenden. Es gibt keine Deadline, Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich, sofern ausreichende Fördermittel vorhanden sind. Zur besseren Planung sollten Sie ERASMUS+-Personalmobilitäten für das folgende akademische Jahr frühzeitig anmelden, idealerweise spätestens einen Monat vor der geplanten Mobilität.
Vor dem Aufenthalt:
- Sie organisieren den Kontakt zur aufnehmenden Institution selbstständig und vereinbaren den Zeitraum und den Umfang des Lehraufenthalts.
- Bitte benachrichtigen Sie das International Office über Ihre geplante Mobilität per Email (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ). Sie erhalten von uns dann den Link zum Online-Bewerbungsformular. - Bitte füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus. Sie benötigen dazu die Daten zur Dauer der Lehrtätigkeit, der Unterrichtssprache, den Kontakt des/der zuständigen Erasmus-Koordinator*in an der Partnerhochschule bzw. Ihre Kontaktperson vor Ort. Falls die Kontaktperson noch nicht im System hinterlegt ist und automatisch angezeigt wird, geben Sie den Kontakt bitte hier ein.
- Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Registrierungslink. Bitte loggen Sie sich über den Link in das Online-Portal Mobility Online ein. Das Passwort und Ihren Benutzernamen können Sie selbst festlegen.
- Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten in Mobility Online. Bitte geben Sie auch eine Bankverbindung an, auf die das Stipendium überwiesen werden soll. Im Portal haben Sie die Möglichkeit, die Daten, die Sie bei der Bewerbung eingegeben haben, noch einmal zu ändern.
- Bitte vervollständigen Sie unter dem Punkt „Informationen für das STA Mobility Agreement“ auf Englisch die Informationen zu Ihrer geplanten Lehrtätigkeit. Bitte klicken Sie zunächst auf „Weiter zum Ändern“. Beschreiben Sie dann kurz den Inhalt Ihrer Lehrveranstaltungen, die Ziele bzw. die zu erwartenden Ergebnisse und wie beide Hochschulen davon profitieren. Bei Lehraufenthalten in Österreich können die Texte auch auf Deutsch verfasst werden. Anschließend klicken Sie auf „Änderungen durchführen“ und dann „Anzeige abbrechen“.
- Im Anschluss wird Ihre Bewerbung vom International Office auf formelle Vollständigkeit überprüft.
- Sie erhalten von uns das Dokument STA Mobility Agreement per Email. Überprüfen Sie die Daten und ergänzen bzw. korrigieren Sie ggfs. die von Ihnen eingegebenen Informationen. Anschließend unterschreiben Sie es und schicken Sie das Dokument per Email an die Partnerhochschule. Sobald die Partnerhochschule gegengezeichnet hat, senden Sie das Mobility Agreement als Scan per Email an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . - Als nächstes erhalten Sie von uns per Mail das Grant Agreement (Stipendienvertrag) für Ihren Aufenthalt. Bitte drucken Sie den Vertrag in zweifacher Ausführung aus und senden Sie die beiden unterschriebenen Dokumente im Original per Post an das International Office der Akademie der Bildenden Künste München (oder legen es ins Fach).
- Sie erhalten Ihr Stipendium, sobald das Original des Grant Agreements bei uns eingegangen ist.
Sollte es Änderungen am Mobilitätsprogramm geben, müssen diese vor dem geplanten Ende des Aufenthalts mitgeteilt und abgestimmt werden. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen ein. Beachten Sie bitte außerdem, dass eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist.
Nach dem Aufenthalt:
11. Bitte senden Sie uns die von der Partnerhochschule unterschriebene Aufenthaltsbestätigung (Confirmation Stay), die Sie per Mail erhalten haben, bis spätestens 1 Woche nach Beendigung Ihres Aufenthaltes per Email (
12. Sie erhalten abschließend per Mail die Einladung, online den Teilnahmebericht der EU (EU Survey-Onlineumfrage) innerhalb von 30 Tagen auszufüllen. Dieser Bericht dient zur Dokumentation und zur Verbesserung des Angebots im Bereich STA. Die Abgabe des Berichts ist seitens der EU verpflichtend.
Bei Fragen stehen wir Ihnen per Mail zur Verfügung:
Das ERASMUS+-Programm ermöglicht Mitarbeiter*innen der Akademie der Bildenden Künste München Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland. Gefördert werden Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung, z.B. Job Shadowing, Hospitationen, Workshops, Seminare, Sprachkurse etc. Wenn Sie an einem Aufenthalt an einer Gastinstitution im europäischen Ausland interessiert sind, dann nehmen Sie bitte selbstständig mit der jeweiligen Institution Kontakt auf bzw. informieren sich über Workshopangebote und Sprachkurse.
Sobald Sie eine Gastinstitution, Sprachschule etc. gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem International Office der AdBK auf, damit die Förderfähigkeit der Gasteinrichtung geprüft werden kann.
Es gibt keine Deadline, Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich, sofern ausreichende Fördermittel vorhanden sind. Zur besseren Planung sollten Sie ERASMUS+-Personalmobilitäten für das folgende akademische Jahr frühzeitig anmelden, idealerweise spätestens einen Monat vor der geplanten Mobilität.
Vor dem Aufenthalt:
1. Sie organisieren den Kontakt zur aufnehmenden Institution selbstständig und vereinbaren den Zeitraum und den Umfang des Aufenthalts bzw. informieren sich über mögliche Workshops / Seminare etc.
2. Bitte benachrichtigen Sie das International Office über Ihre geplante Mobilität per Email (
3. Bitte füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus. Sie benötigen dazu die Daten zur Dauer des Aufenthalts, die Adresse der Gastinstitution und den Kontakt zu einer Ansprechperson vor Ort. Falls die Kontaktperson noch nicht im System hinterlegt ist und automatisch angezeigt wird, geben Sie den Kontakt bitte hier ein.
4. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Registrierungslink. Bitte loggen Sie sich über den Link in das Online-Portal Mobility Online ein. Das Passwort und Ihren Benutzernamen können Sie selbst festlegen.
5. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten im Online Portal „Mobility Online“. Bitte geben Sie auch eine Bankverbindung an, auf die das Stipendium überwiesen werden soll. Im Portal haben Sie die Möglichkeit, die Daten, die Sie bei der Bewerbung eingegeben haben, noch einmal zu ändern.
6. Bitte vervollständigen Sie unter dem Punkt „Informationen für das STT Mobility Agreement“ auf Englisch die Informationen zu Ihrem geplanten Aufenthalt. Klicken Sie zunächst auf „Weiter zum Ändern“. Beschreiben Sie dann kurz das Programm vor Ort, die Ziele bzw. die zu erwartenden Ergebnisse und wie die Akademie von Ihrem Aufenthalt profitiert. Bei Aufenthalten in Österreich können die Texte auch auf Deutsch verfasst werden. Anschließend klicken Sie auf „Änderungen durchführen“ und dann „Anzeige abbrechen“.
7. Im Anschluss wird Ihre Bewerbung vom International Office auf formelle Vollständigkeit überprüft.
8. Wenn Ihre Bewerbung vollständig ist, erhalten Sie von uns das Dokument STT Mobility Agreement per Email. Überprüfen Sie die Daten und ergänzen bzw. korrigieren Sie ggfs. die von Ihnen eingegebenen Informationen. Anschließend unterschreiben Sie es und schicken Sie das Dokument per Email an die Gastinstitution. Sobald die Gastinstitution gegengezeichnet hat, senden Sie das Mobility Agreement als Scan per Email an
9. Als nächstes erhalten Sie von uns per Mail das Grant Agreement (Stipendienvertrag) für Ihren Aufenthalt. Bitte drucken Sie den Vertrag in zweifacher Ausführung aus und senden Sie die beiden unterschriebenen Dokumente im Original per Post an das International Office der Akademie der Bildenden Künste München (oder legen es ins Fach).
10. Sie erhalten Ihr Stipendium, sobald das Original des Grant Agreements bei uns eingegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren Auslandsaufenthalt einen Dienstreiseantrag stellen müssen.
Sollte es Änderungen am Mobilitätsprogramm geben, müssen diese vor dem geplanten Ende des Aufenthalts mitgeteilt und abgestimmt werden. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen ein. Beachten Sie bitte außerdem, dass eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist.
Nach dem Aufenthalt:
11. Bitte senden Sie uns die von der Gastinstitution unterschriebene Aufenthaltsbestätigung (Confirmation Stay), die Sie per Mail erhalten haben, bis spätestens 1 Woche nach Beendigung Ihres Aufenthaltes per Email (
12. Sie erhalten abschließend per Mail die Einladung, online den Teilnahmebericht der EU (EU Survey-Onlineumfrage) innerhalb von 30 Tagen auszufüllen. Dieser Bericht dient zur Dokumentation und zur Verbesserung des Angebots im Bereich STT. Die Abgabe des Berichts ist seitens der EU verpflichtend.
Bei Fragen stehen wir Ihnen per Mail zur Verfügung:
Auslandsaufenthalte dauern in der Regel zwischen 2 und 5 Tagen, können jedoch auch bis zu 60 Tage umfassen, wenn die entsprechenden Mittel vorhanden sind (jeweils ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum bei STA liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche. Je nach verfügbarem Budget ist eine Wiederholung der Mobilität möglich. Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und liegt in der Regel zwischen 120 und 180 Euro pro Tag. Außerdem können auf Antrag die Reisekosten bezuschusst werden. Für Mitarbeiter*innen mit Behinderungen gibt es ggf. zusätzliche Förderungen.
Eine Übersicht über die aktuellen Stipendiensätze finden Sie hier.
Förderfähige Zielländer:
- Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete
- Länder des EWR: Island, Liechtenstein und Norwegen
- Nordmazedonien, Serbien, Türkei
Bitte beachten Sie: Es darf keine Doppel-Förderung durch die EU geben, d.h. Sie dürfen neben dem Erasmus-Stipendium nicht gleichzeitig ein weiteres EU-Stipendium in Anspruch nehmen. Der gleichzeitige Erhalt eines Erasmus-Stipendiums und eines DAAD-Stipendiums schließt sich von Seiten des DAAD aus. Sollten Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, so halten Sie bitte mit dem/der jeweiligen Ansprechpartner*in Rücksprache. Auch Aufenthalte in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, können nicht gefördert werden. Welche Institutionen hierzu zählen, können Sie auf der Website der EU einsehen.
Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Wenn Sie durch ERASMUS+ gefördert werden, sind Sie verpflichtet, sowohl eine Kranken-, Auslandskranken-, Unfall- sowie eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen, die bestimmte Eigenschaften besitzen - u.a. muss die Auslandskrankenversicherung auch Pandemiefälle abdecken. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung. Alternativ gibt es die Möglichkeit, z.B. über den DAAD eine vergünstigte Gruppenversicherung abzuschließen.