An der Akademie kann unter bestimmten Voraussetzungen (s. u. aufgelistet) ein Gaststudium von bis zu max. 2 Semestern gewährt werden. Die Entscheidung zur Aufnahme zum Gaststudium treffen die jeweiligen Klassenleiter*innen auf Basis eines vorgelegten Portfolios.
Das Ablegen von Prüfungen und das Anrechnen von Leistungen während eines Gaststudiums sind nicht zulässig (Art. 50 Nr. 4 BayHSchG). Gaststudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende (gem. Art. 50 BayHSchG in der jeweils gültigen Fassung). Für Gaststudierende entsprechend §12 genügt das Ausfüllen eines Antrages, hier zum hochladen:
Die Gebühr für das Gaststudium beträgt derzeit zwischen 100 € (für die Teilnahme an Klassenbesprechungen) und bis zu 300 € pro Semester als Vollzeitstudium. Hinzu kommt evtl. die Semestergebühr.
Es gibt 3 Möglichkeiten für die Teilnahme an einem Gaststudium an der AdBK München:
1. wer das 100 Euro Paket nimmt, darf nur an Klassenbesprechungen teilnehmen, wird nicht eingeschrieben (die Semestergebühr entfällt) und bekommt auch keinen Ausweis (für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Münchner Verkehrsnetz), Versicherungsschutz besteht hier nicht.
2. wer das 300 Euro Paket nimmt, darf an Klassenbesprechungen teilnehmen, Seminare/ Workshops und Werkstätten besuchen (nur Teilnahme, keine Leistungsanerkennung) und muss den Semesterbeitrag zahlen, wird eingeschrieben und bekommt den Ausweis, Versicherungsschutz besteht.
3. Einzelfallbetrachtung für Studierende bayerischer Hochschulen: muss im Einzelfall geprüft werden, bitte hier um Rücksprache (evtl. kann der Semesterbeitrag hier entfallen, sonst gilt dasselbe wie bei Punkt 1 und 2).
Bewerbungen für ein Gaststudium erfolgen nicht über das Bewerbungsportal. Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat.