Informationen für Studierende oder Absolvent*innen der Freien Kunst, die vor 2018 eingeschrieben wurden
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, und Sie in der alten SPO eingeschrieben sind / dort noch einen Prüfungsanspruch haben / dort bereits Diplom gemacht haben, können Sie einen Antrag auf Wechsel oder Nachqualifizierung in die neue Studien- und Prüfungsordnung stellen.
Sie sind derzeit noch in der Alten Ordnung eingeschrieben und wollen in die Neue Ordnung von 2018 wechseln? Solange Sie noch im Studiengang Freie Kunst immatrikuliert sind, können Sie jederzeit wechseln. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Prüfungsamt auf (
Alumni, die mit dem alten Diplom vor 2018 eine hausinterne Auszeichnung erhalten haben, wird eine Nachqualifizierung in der neuen Studienordnung ermöglicht. Die Struktur der neuen Prüfungsordnung finden Sie unter "Satzungen & Ordnungen", d.h. im Vergleich zur alten Studienordnung sind mehr Leistungen zu erbringen. Für die Nachqualifizierung werden zwei Semester zur Verfügung gestellt; dies entspricht der inhaltlichen Differenz zwischen den Prüfungsordnungen. Insofern ist eine erneute Einschreibung immer zum Sommersemester vorgesehen und die Diplomierung soll zum Diplomtermin im darauffolgenden Februar erfolgen.
1) Vorlage eines Diploms vor 2018 nach bisheriger Studienprüfungsordnung in Kopie oder Nachweis noch bestehender Prüfungsanspruch bis 2 Jahre nach Exmatrikulation
2) Nur bei Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis B1 (bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Ausland).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind folgende Schritte auf dem Weg zur Nachqualifizierung zu erledigen:
- E-Mail an das Sekretariat mit der Bitte um Zusendung der Einschreibeunterlagen
- Überweisung der Semestergebühr
- Einreichung folgender Unterlagen Anmeldeschein, Statistikbogen, Kopie des alten Diploms, Kopie Personalausweis, digitales Passfoto, Bescheinigung Krankenversicherung wenn unter 30 Jahre
- Für Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis B1
- Nach Erhalt der Einschreibeunterlagen senden wir Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung und die Zugangsdaten zum Studierendenportal MyCampus
- Kontaktaufnahme mit Prüfungsamt, um die notwendigen Schritte zur Prüfungsanmeldung bzw. Nachholung fehlender Leistungen zu besprechen: Frau Brunner:
- Nachholung fehlender Leistungen bzw. Anerkennung bereits erbrachter Leistungen. Werkstattleistungen werden durch das Studierendensekretariat bestätigt, Theoriescheine durch die jeweiligen Dozent*innen / Professor*innen.
- Anmeldung zur Diplom-Prüfung (spätestens zum Juli) durch Vorlage des Anmeldescheins
- Sammelschein der Leistungen (Absprache mit Prüfungsamt/Frau Brunner) an:
Wichtig: Bitte registrieren Sie sich nach Einschreibung und Erhalt der Zugangsdaten unbedingt im Studierendenportal MyCampus, damit eine Teilnahme und Anmeldung für Lehrveranstaltungen möglich ist. Sie erhalten die Zugangsdaten nach Einschreibung vom Sekretariat. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter