Informationen für Studierende oder Absolvent*innen der Freien Kunst, die vor 2018 eingeschrieben wurden
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, und Sie in der Alten SPO eingeschrieben sind / dort noch einen Prüfungsanspruch haben / dort bereits Diplom gemacht haben, können Sie einen Antrag auf Wechsel oder Nachqualifizierung in die Neue Studien- und Prüfungsordnung stellen.
Sie sind derzeit noch in der Alten Ordnung eingeschrieben und wollen in die Neue Ordnung von 2018 wechseln? Solange Sie noch im Studiengang Freie Kunst immatrikuliert sind, können Sie jederzeit wechseln. Das Antragsformular finden Sie hier:
Bitte im Sekretariat abgeben oder per Email senden. Falls Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat (
Alumni, die mit dem Alten Diplom vor 2018 eine hausinterne Auszeichnung erhalten haben, wird eine Nachqualifizierung in der Neuen Studienordnung ermöglicht. Die Struktur der Neuen Prüfungsordnung finden Sie unter "Satzungen & Ordnungen", d.h. im Vergleich zur Alten Studienordnung sind Pflichtleistungen zu erbringen. Für die Nachqualifizierung werden zwei Semester zur Verfügung gestellt. Eine erneute Einschreibung ist immer zum Sommersemester vorgesehen und die Diplomierung soll zum Diplomtermin im darauffolgenden Februar erfolgen.
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ACHTUNG: Online-Informationsveranstaltung zum Nachdiplomstudium am 22. April um 18:00 Uhr - für Studierende im Nachdiplomstudium, die sich für das Sommersemester 2025 eingeschrieben haben.
ZOOM_MEATING:
Thema: Online-Informationsveranstaltung für Nachdiplomierung
Zeit: 22.Apr. 2025 06:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
An Zoom-Meeting teilnehmen
https://kunsthochschule-bayern.zoom-x.de/j/66674668047?pwd=1L9JbupXd4xbvXaYUU690ZltwNVVxT.1
Meeting-ID: 666 7466 8047
Kenncode: 522567
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Schnelleinwahl mobil
+496938980596,,66674668047#,,,,*522567# Deutschland
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Einwahl nach aktuellem Standort
- +49 69 389 805 96 Deutschland
Meeting-ID: 666 7466 8047
Kenncode: 522567
Ortseinwahl suchen: https://kunsthochschule-bayern.zoom-x.de/u/cbFuH70mDb
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1) Vorlage eines Diploms vor 2018 nach bisheriger Studienprüfungsordnung in Kopie oder Nachweis noch bestehender Prüfungsanspruch bis 2 Jahre nach Exmatrikulation
2) Nur bei Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis B1 (bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Ausland).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind folgende Schritte auf dem Weg zur Nachqualifizierung zu erledigen:
- E-Mail an das Sekretariat mit der Bitte um Zusendung der Einschreibeunterlagen
- Überweisung der Semestergebühr
- Einreichung folgender Unterlagen Anmeldeschein, Statistikbogen, Kopie des alten Diploms, Kopie Personalausweis, digitales Passfoto, Bescheinigung Krankenversicherung wenn unter 30 Jahre
- Für Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis B1
- Nach Erhalt der Einschreibeunterlagen senden wir Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung und die Zugangsdaten zum Studierendenportal MyCampus
- Infoveranstaltung vor Beginn des Sommersemester
- Kontaktaufnahme mit Prüfungsamt, um die notwendigen Schritte zur Prüfungsanmeldung bzw. Nachholung fehlender Leistungen zu besprechen: Frau Brunner:
- Nachholung fehlender Leistungen bzw. Anerkennung bereits erbrachter Leistungen im Sommersemester. Werkstattleistungen werden durch das Studierendensekretariat bestätigt, Theoriescheine durch die jeweiligen Dozent*innen / Professor*innen.
- Anmeldung zur Diplom-Prüfung (spätestens zum Juni) im Studierendenportal: https://mycampus.adbk.de/campus/
Wichtig: Bitte registrieren Sie sich nach Einschreibung und Erhalt der Zugangsdaten unbedingt im Studierendenportal MyCampus, damit eine Teilnahme und Anmeldung für Lehrveranstaltungen möglich ist. Sie erhalten die Zugangsdaten nach Einschreibung vom Sekretariat. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt: