Die AdBK München bietet Ihnen im Rahmen des Erasmus-Programms die Möglichkeit an einer unserer Partnerhochschulen im Ausland zu studieren. Ein Erasmus-Aufenthalt ist auch mit einem Stipendium verbunden. Neben den Partnerhochschulen im Erasmus-Programm können Sie im Rahmen unseres eigenen Global Exchange Programms auch an Hochschulen in Israel, Japan, Brasilien und Südafrika studieren. Diese Aufenthalte sind nicht mit einem Stipendium verbunden. Bitte recherchieren Sie unter dem Punkt Weitere Fördermöglichkeiten selbst zu Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien.
In dieser Liste finden Sie alle Partnerhochschulen für Erasmus und Global Exchange Aufenthalte im Überblick.
Hinweis: Für Austauschmöglichkeiten im Bereich Kunstpädagogik wählen Sie bitte "Freie Kunst" als Studienrichtung.
Alles Weitere, was Sie für Ihre Planung, Recherche und Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Punkten.
Folien zur Infoveranstaltung 11/2024
- Immatrikulation an der Akademie der Bildenden Künste München
- Bestehender Vertrag zwischen der AdBK München und der gewünschten Partnerhochschule im Ausland
- Sie haben bis dato noch keine 24 Monate Erasmus-Förderung erhalten (nur gültig für Erasmus-geförderte Aufenthalte)
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich nicht im Zielland (nur gültig für Erasmus-geförderte Aufenthalte)
Wann kann ich ins Ausland gehen?
Freie Kunst: Nach erfolgreicher Probezeitprüfung, in der Regel ab dem 3. Semester.
Kunstpädagogik: Nach der „Probewand“ und vor der „Kleinen Wand“. Bitte bedenken Sie, dass Sie an der Akademie auch Vorbereitungszeit brauchen (1-2 Semester), um die „Kleine Wand“-Prüfung ablegen zu können.
Innenarchitektur (BA): Ab dem 5. Semester.
Master-Studiengänge: Bitte planen Sie ein Jahr, mindestens aber ein Semester Vorbereitungszeit für Ihr Auslandssemester, so dass Sie frühestens im 2. Semester des Masterstudiums ins Ausland gehen können.
Muss ich einen Sprachkurs machen?
Die Anforderungen der Partnerhochschulen zur Sprachbefähigung sind sehr verschieden und reichen von einem mit offiziellem Zertifikat nachzuweisenden C1-Level bis zur formlosen Aussage „English is sufficient“. Im Responsive Portal finden Sie zu vielen Partnerhochschulen detaillierte Angaben zu Erwartungen. Sollten dort keine Angaben hinterlegt sein, finden Sie in aller Regel auf der Website der jeweiligen Partnerhochschule ausführliche Informationen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen für Ihren Auslandsaufenthalt zumindest Basiskompetenzen in der Sprache des Ziellandes mitzubringen.
Welche Partnerhochschule ist für mich geeignet?
Es empfiehlt sich frühzeitig Kontakt mit den Studiengangs-Koordinator*innen oder Ihrem*r Klassenprofessor*in aufzunehmen, um aus Sicht der Lehre Empfehlungen, Orientierung und Beratung zu geeigneten Partnerhochschulen zu bekommen.
Die Koordinator*innen der Studiengänge finden Sie hier:
Freie Kunst: Prof. Schirin Kretschmann
Kunstpädagogik: Prof. Nils Norman
Innenarchitektur: Prof. Katja Knaus
Architektur (MA): Prof. Bernardo Bader
Natürlich können Sie sich für eine allgemeine Beratung auch jederzeit ans International Office wenden. Denken Sie über Ihre eigene Zielsetzung und die ggf. geltenden Rahmenbedingungen nach. Etwa: Ist eine Beurlaubung möglich und sinnvoll oder möchte/muss ich alle im Ausland erbrachten Leistungen voll auf mein Studium an der AdBK anrechnen lassen? Will ich an diese Partnerhochschule, um bei einem* bestimmten Professor*in zu studieren? Wie viel Zeit werde ich wohl wirklich für einen Austausch mit dieser Person haben? Will ich ein komplett anderes Studiensystem erleben oder möglichst große Kompatibilität und Studienprogression? Wie schnell kann ich mich in einem Semester integrieren? Suche ich mir lieber eine Partnerhochschule in einer großen Metropole, um ein vielfältiges (Selbst-)Beschäftigungsangebot zu finden oder eine kleine Uni mit Campus-Leben und eine Stadt, in der ich schnell orientiert bin?
Eine Faustregel ist: Je größer die Partnerhochschule, umso mehr allgemeine Angebote/Service-Zentren, Sprachkurse und Integrationsangebote werden Ihnen in aller Regel gemacht, je kleiner die Stadt, umso günstiger der Wohnraum.
Bewerbungstermin
Sie können sich für ein Erasmus Austausch-Semester für das Winter- und/oder Sommersemester (2025/2026) bewerben.
Bis 24.02.2025 müssen alle Bewerbungen im Online-Bewerbungsportal über den u.s. Link auf unserer Website eingereicht und Dokumente hochgeladen werden. Für die Bewerbung ist die Angabe und Nutzung der Hochschul-Emailadresse Voraussetzung.
Achtung! Nachdem Sie das Bewerbungsformular ausgefüllt haben, müssen Sie sich im Portal (Mobility Online) einloggen und die Dokumente (Passfoto etc.) hochladen. Ansonsten gilt Ihre Bewerbung nicht als vollständig und kann nicht berücksichtigt werden.
Benötigte Unterlagen
- Onlinebewerbungsformular 2025/26 >>> Deadline: 24.02.2025, 12 Uhr
- Passfoto
- Immatrikulationsbescheinigung
- Lebenslauf
Bewerbungsverfahren
1. Informieren Sie sich über die genauen Semesterzeiten und die Unterrichtssprache an der Partnerhochschule. Sprachkenntnisse müssen bei der Bewerbung angegeben werden.
2. Registrieren Sie sich im Online-Portal und füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus. Eine direkte Bewerbung bei der Partnerhochschule ist nicht möglich.
3. Das International Office wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist anhand der folgenden Kriterien eine Auswahl treffen:
• Vorhandene Austauschplätze
• frühere Teilnahme am Erasmus-Programm
• ggfs. Höhe des Semesters (falls es mehr Bewerber*innen als Plätze geben sollte, werden höhere Semester bevorzugt. Ein niedriges Semester ist jedoch kein grundsätzliches Ausschlusskriterium!)
4. Sie werden vom International Office informiert, ob Sie einen Platz erhalten haben. Das International Office wird Sie dann bei der Partnerhochschule nominieren.
5. Sobald Sie nominiert wurden, müssen Sie in einem nächsten Schritt Ihre Bewerbungsunterlagen an die Partnerhochschule senden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Gasthochschule über die Bewerbungsdeadline sowie die dort verlangten Bewerbungsunterlagen (Portfolio, Motivationsschreiben etc.). Sollte für die Bewerbung bereits ein sogenanntes Learning Agreement (= Lernvereinbarung) verlangt werden, dann kontaktieren Sie uns bitte unter
6. Benachrichtigen Sie das International Office über Ihre Zusage.
7. Nach der Zusage müssen Sie sich bei KOOR-Erasmus Services BW registrieren, um Ihr Stipendium zu erhalten. Weitere Infos dazu unter "Förderung". Bitte beachten Sie: die Registrierung bei KOOR muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen.
Die Gewährung und Auszahlung der einzelnen Stipendien erfolgt durch unseren Konsortialpartner KOOR-Erasmus Services BW in Karlsruhe. Die Mindestaufenthalts- und Förderdauer beträgt zwei Monate. Die Höhe der aktuellen monatlichen Fördersumme ist abhängig davon, in welchem Land Sie Ihr Auslandssemester verbringen. Die aktuelle Stipendienhöhe finden Sie hier.
Für das weitere Procedere müssen Sie sich daher im Mobility-Online-Portal von KOOR-Erasmus Services registrieren. Bitte beachten Sie, dass KOOR-Erasmus Services Ihre vollständigen Unterlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Studienaufenthalts vorliegen müssen! Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich!
Planen Sie bitte eine mehrwöchige Vorlaufzeit ein, da Sie verschiedene Unterschriften von der Gast- und Heimathochschule einholen müssen. Die Bearbeitung erfolgt sukzessive nach Eingang der Bewerbungsunterlagen bzw. nach deren Vollständigkeit. Diese Vorgehensweise wird in allen Schritten (Ausstellung des Grant Agreements, Anweisung der ersten Rate, Bearbeitung der Abschlussunterlagen sowie Auszahlung der zweiten Rate) aus Gründen der Gleichbehandlung aller Stipendiat*innen so angewandt.
Ausführliche Tutorials zur Registrierung und den benötigten Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Youtube-Kanal von KOOR. Für Fragen rund um Ihre Registrierung bei KOOR und Ihr Stipendium bietet KOOR immer dienstags von 11:00 - 12:00 eine Online-Sprechstunde an. Den Link finden Sie hier.
Bitte beachten Sie außerdem: Der gleichzeitige Erhalt eines Erasmus-Stipendiums und eines anderen EU-Stipendiums oder eines DAAD-Stipendiums ist nicht zulässig.
Wenn Ihre Bewerbung von der Partnerhochschule akzeptiert wurde, erhalten Sie aus dem Mobility Online Tool der AdBK eine Aufforderung, sich im Mobility Online von KOOR zu registrieren. Bei KOOR beantragen Sie die ERASMUS+ Fördergelder. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Sie auch ein sog. Learning Agreement erstellen.
Das Learning Agreement wird automatisch bereitgestellt, wenn Sie sich in KOOR Mobility Online registrieren.
Bitte geben Sie im Learning Agreement den Kontakt des International Office an: Rebekka Sigl,
Bitte beachten Sie: Learning Agreements (LA) müssen digital über Mobility Online KOOR erstellt werden. Bitte verwenden Sie nicht die OLA-Plattform.
Was ist ein Learning Agreement (LA)?
Ein LA dient vorrangig Ihrem Schutz und Ihrer Studienplanung. Darin wird verbindlich geregelt, welche Kurse, die Sie im Ausland belegen wollen, auf Ihr Studium an der AdBK angerechnet werden. Grundsätzlich bedeutet Anrechnung, dass eine Teilleistung, die Sie ablegen müssen, um Ihr Studium abschließen zu können, als „bestanden“ in Ihren Studienablaufplan eingetragen wird.
Wenn Sie sich für Ihren Erasmus-Aufenthalt beurlauben lassen, können keine Leistungen angerechnet werden. Trotzdem müssen Sie immer ein Learning Agreement erstellen. Sie gehen dabei vor als wären Sie nicht beurlaubt.
Was muss inhaltlich ins Learning Agreement?
1.) Freie Kunst
Für jeden Auslandsaufenthalt (außer beurlaubte Auslandssemester) wird lt. Beschluss des Prüfungsausschusses die Teilleistung Arbeit in der Klasse - A-KL (1-9) automatisch anerkannt. Unabhängig davon, ob Sie vergleichbare Leistungen im Ausland belegen oder nicht.
Option a.)
Für weitere Teilleistungen, die Sie anerkannt haben möchten (z.B. FK-W3, FK-T4 o.ä.) müssen Sie die entsprechenden Werkstattleiterinnen (m/w/d) oder Professorinnen (m/w/d) kontaktieren und die Zustimmung zur Anrechnung erfragen (per Mail ausreichend) und die schriftlichen Zustimmungen an das International Office weiterleiten
Ein Beispiel:
Option b.)
Wenn Sie keine Anrechnung wünschen, wählen Sie die Kurse an der Gasthochschule und nennen dieselben Kurse bei der entsenden Hochschule. Sie setzen aber vor alle Leistungen das Kürzel „FU“ für fakultativen Unterricht. FU steht für Unterricht, den Sie besuchen, der aber nicht relevant ist, um Ihrem Studienabschluss näher zu kommen.
Ein Beispiel:
2.) Kunstpädagogik
Option a.)
Anrechnung von relevanten Teilleistungen: Im Prinzip gehen Sie exakt so vor wie Studierende der Freien Kunst (bitte siehe oben), nur dass Sie natürlich die für Sie entsprechenden Teilleistungskennziffer eintragen (siehe Vorlesungsverzeichnis/Regelstudienplan) und die entspr. ECTS.
Ein Beispiel:
Option b.)
Wenn Sie keine Anrechnung wünschen, gibt es keine Abweichung zur Freien Kunst. Bitte siehe Beispiel Option b.) Freie Kunst.
3.) Innenarchitektur
Das Vorgehen zum Learning Agreement und zum Anrechnungsverfahren für den Bachelor und Master der Innenarchitektur finden Sie in diesem Dokument.
4.) Architektur & Kunst
Grundsätzlich gehen Sie bitte entsprechend für Option a.) und b.) vor wie in der Kunstpädagogik bzw. nach Absprache mit Ihrem Studiengang.
Hier finden Sie die technische Anleitung zur Erstellung der digitalen Learning Agreements.
Bitte beachten Sie: Das Learning Agreement kann sowohl von der Heimathochschule als auch von der Gasthochschule abgelehnt werden. In diesem Fall wird das Learning Agreement zurückgesetzt und Sie erhalten eine Infomail. Die Kurse können dann neu bearbeitet werden und das LA wird erneut zur Unterschrift an die Heimat- und Gasthochschule geschickt.
During the Mobility – Änderung des Learning Agreements
Hier können nach Beginn des Auslandssemesters Kursänderungen eingetragen werden, z.B. weil Veranstaltungen nicht stattfinden. Sie können auch Kurse hinzufügen oder ablegen. Geben Sie in der Tabelle den Grund für die Änderungen an. Kursänderungen müssen erneut digital von der AdBK München sowie der Partnerhochschule unterschrieben werden. Ändern Sie dafür das Learning Agreement bei KOOR und schicken Sie es noch einmal an die AdBK.
Bei weiteren Fragen zum Digital Learning Agreement wenden Sie sich bitte per Email an
Während des Auslandssemesters können sich Studierende an der AdBK beurlauben lassen. In diesem Fall ist es jedoch nicht möglich, die im Ausland besuchten Kurse anrechnen zu lassen. Auch im Falle einer Beurlaubung ist die Rückmeldung für jedes Semester notwendig. Wenn Sie sich beurlauben lassen möchten oder Fragen dazu haben wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Nachdem Sie das Learning Agreement vollständig ausgefüllt und von der Partnerochschule und dem Vorsitz des Prüfungsausschusses an der AdBK unterzeichnet wurde, reichen Sie dieses im für Sie zuständigen Prüfungsamt ein. Die anerkannten Leistungen werden anschließend ins CAS übertragen.
Zuständige Ansprechpersonen im Prüfungsamt:
Freie Kunst / Architektur: Kristin Brunner,
Innenarchitektur: Andrea Schulz,
Kunstpädagogik: Martina Mitterer,
Seit November 2021 gewährt KOOR – Erasmus Services BW zusätzlich eine Reisekostenpauschale in Höhe von 50,- Euro, wenn Sie sowohl die Hin- als auch die Rückreise mit dem Zug bewältigen. Voraussetzung sind die Einreichung von Originalbelegen und die Verfügung ausreichender Mittel. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zur optimalen Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts bietet KOOR-Erasmus Services eine Reihe von Kursen und Workshops an. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend, bietet jedoch eine gute Gelegenheit, z.B. die eigenen Sprachkenntnisse zu verbessern.
Zum Angebot von KOOR gehören:
- Kostenlose Online-Sprachkurse mit dem OLS-Sprachenportal
- Sprachförderung: Finanzieller Zuschuss für Selbstlernmaterialien und selbstorganisierte Sprachkurse
- Hands-on Learning! Online-Kurs zur interkulturellen Vorbereitung
- Interkulturelles Training in Präsenz und virtueller Form
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Wenn Sie durch ERASMUS+ gefördert werden, sind Sie verpflichtet, sowohl eine Kranken-, Auslandskranken-, Unfall- sowie eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen, die bestimmte Eigenschaften besitzen - u.a. muss die Auslandskrankenversicherung auch Pandemiefälle abdecken. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung. Alternativ gibt es die Möglichkeit, z.B. über den DAAD eine vergünstigte Gruppenversicherung abzuschließen.
Vielfach besteht die Möglichkeit auch schon vor Beginn des Studiums im Ausland Einführungswochen für internationale Studierende oder Sprachkurse an der Gasthochschule zu besuchen. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig an der Gasthochschule nach speziellen Angeboten für internationale Studierende, welche die Orientierung am Anfang des Studiums im Ausland erleichtern.
In Einzelfällen ist nach Rücksprache eine Verlängerung des Auslandsaufenthalts um ein weiteres Semester möglich. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig (d.h. mindestens einen Monat vor Semesterende), um eine Verlängerung zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung allerdings nur vom Winter- auf das Sommersemester möglich ist! Für die Verlängerung benötigen wir die schriftliche Zustimmung Ihres/Ihrer Klassenprofessor*in. Bitte klären Sie die Verlängerung auch mit KOOR ab.
Teilen Sie Änderungen, die im Laufe des Studienaufenthaltes eintreten, wie Verlängerung oder Abbruch des Studienaufenthaltes, umgehend dem International Office und dem Studierendenbüro mit.
Neben dem Studienbericht für die EU bzw. KOOR-Erasmus Services bitten wir Sie, einen Erfahrungsbericht an der AdBK München abzugeben. Mit Ihrem persönlichen Erfahrungsbericht helfen Sie der nächsten Generation von Erasmus-Studierenden wesentlich bei ihrer Entscheidung für eine Hochschule und bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts. Die Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus-Studierender finden Sie in der Bibliothek.
Ihr Erfahrungsbericht sollte folgende Punkte umfassen: Vorbereitung, Ankunft, Universitätsalltag, persönliche Erfahrungen und Bewertung, Ablauf nach der Rückkehr. Der Bericht sollte ca. 1-2 DIN A4 Seite lang sein. Nützliche Tipps für zukünftige Studierende mit ähnlichen Vorhaben und individuelle Schwerpunkte sind ausdrücklich erwünscht.
Ausführliche Informationen zum Verfassen des Erfahrungsberichts finden Sie hier.
Bitte schicken Sie uns den Bericht, vorzugsweise als Word-Dokument, bis spätestens 2 Wochen nach Ihrer Rückkehr per Mail an