Studienwerkstattordnung Neue Medien

Voraussetzung für freies Arbeiten an den Computern sind solide Grundkenntnisse im Bereich Dateiverwaltung, Benutzung des Servers, Drucken von Dokumenten, Brennen von erstellten Daten auf CD sowie Scannen.

Diese Grundlagen werden in den Einführungskursen zu Semesterbeginn vermittelt.

 

DER BESUCH DER EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG IST DIE VORAUSSETZUNG FÜR DAS ARBEITEN IN DER STUDIENWERKSTATT

 

KEINE PRIVATEN REPARATUREN UND PRIVAT-KAUFBERATUNG.


BENUTZUNG

Die Nutzung der Studienwerkstatt sowie der Verleih von Geräten ist ausschließlich Studierenden, die an einer Einführung in die Studienwerkstatt teilgenommen haben, gestattet.

 

Sicherheitskopien eigener Daten bitte stets auf eigene Speichermedien speichern!

Die Festplatten der Workstations werden alle paar Wochen - ohne Rückfragen - gelöscht.


STUDIENWERKSTATTORDNUNG NEUE MEDIEN

1. Allgemeines

  • Die Werkstätten der Akademie der Bildenden Künste München stehen den voll immatrikulierten Studenten und – mit Einschränkungen nach Entscheidung der zuständigen Studienwerkstattleiter – auch Gaststudenten dieser Akademie zur Realisierung ihrer künstlerischen Arbeiten zur Verfügung.
  • Die Leitung der Werkstatt obliegt den jeweils zuständigen Lehrkräften für besondere Aufgaben.
  • Die Leiter und Mitarbeiter sind vor Beginn der Arbeiten über das jeweilige Vorhaben zu konsultieren und stehen auch im weiteren Verlauf mit Rat und Tat zur Seite.
  • Die Nutzung der Maschinen, Anlagen und Geräte darf erst nach einer Einweisung durch den Studienwerkstattleiter erfolgen. Teil dieser Einweisung sind auch gesundheitliche Aspekte und Informationen zur Arbeitssicherheit (siehe 3.)
  • Verstöße gegen diese Studienwerkstattsordnung können Einschränkungen der Studienwerkstattnutzung zur Folge haben.

 

2. Pflichten der Studienwerkstattbenutzer

 

2.1. Allgemeines Zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden muss vom Studienwerkstattbenutzer folgendes beachtet und befolgt werden:

  • Anordnungen des zuständigen Studienwerkstattleiters oder von ihm beauftragte Personen und des Beauftragten für Sicherheitsmanagement und Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Merkblätter der Berufsgenossenschaft und der Warntafeln vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger, Verbotsschilder und Gebotsschilder.
  • Bei Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit bedingt durch Alkohol, Drogen und Medikamente ist das Arbeiten im Studienwerkstattbereich untersagt.
  • Jeder Studienwerkstattbenutzer hat sein Verhalten während seines Aufenthaltes im Studienwerkstattbereich so einzurichten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet.
  • Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind vor Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel sind unverzüglich den Verantwortlichen zu melden.
  • Maschinen, Werkzeuge und Geräte dürfen nur zweckentsprechend verwendet werden. Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt werden.
  • Geräte und Werkzeuge dürfen nur nach besonderer Absprache mit dem Studienwerkstattleiter außerhalb des Studienwerkstattbereiches benutzt werden.

 

2.2. Verhalten an den Rechnern Zu sofortigem Studienwerkstattverbot führt:

  • Illegales Kopieren von DVDs, CDs und Software
  • Manipulieren von Betriebssystemen und Nutzungsberechtigungen
  • Aufrufen von Internetseiten mit gesetzeswidrigen Inhalten
  • Benutzung des Internets für illegale Datentransfers (downloaden von gehackten Programmen etc.)
  • Eigenmächtiges Installieren von „eigenen“ Programmen oder Shareware jeglicher Art
  • Manipulieren oder Löschen von fremden Daten

 

2.3. Ordnung und Sauberkeit

  • Essen und Trinken sowie das mitbringen von Tieren ist nicht gestattet
  • Alle Studienwerkstattbenutzer haben für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Der Arbeitsplatz ist nach Beendigung der Arbeit in einem aufgeräumten und gesäuberten Zustand zu hinterlassen.
  • Die Zugänge zu Feuerlöscheinrichtungen und elektrischen Verteilern sowie die Verkehrswege, Ausgänge, Notausgänge sind freizuhalten.

 

3. Arbeitssicherheit und gesundheitliche Aspekte

Eigenmächtige Änderungen an Verkabelung kann gefährlich sein und ist deshalb verboten. Stromführende Geräte dürfen nicht mit Flüssigkeiten in Kontakt kommen. Laserprodukte (CD/DVD Laufwerk, Laser-Mouse) dürfen nicht geöffnet werden. Bei der Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen ist auf eine korrekte Sitzhaltung zu achten. Spiegelungen auf Monitoren sind zu vermeiden. Regelmässige Pausen sind wichtig (8 min Pause nach einer Stunde Bildschirmarbeit), Lüften verbessert den Sauerstoffgehalt der Raumluft und erhöht die Konzentrationsfähigkeit.

 

4. Verhalten bei Unfällen; Versorgung von Verletzten

  • Je nach Schwere der Verletzung ist der örtliche Rettungsdienst anzufordern, ein in der Nähe niedergelassener Unfallarzt bzw. die Unfallstation eines in der Nähe liegenden Krankenhauses oder der für den Studienwerkstattbereich zuständige Ersthelfer aufzusuchen. Für die Akademie der Bildenden Künste ist das Krankenhaus Schwabing, Kölner Platz 1, 80804 München zuständig.
  • Alle Verletzungen, auch die, die eine ärztliche Behandlung nicht erfordern, sind dem Studienwerkstattleiter zu melden.
  • Alle meldepflichtigen Unfälle sind über den Studienwerkstattleiter der Akademieverwaltung zu melden und zu dokumentieren.

 

5. Brandschutz Die Brandschutzordnung ist zu beachten!

 

6. Beschäftigungsverbote

  • Arbeitsverbote in den Studienwerkstätten können durch den Studienwerkstattleiter ausgesprochen werden, der auch über den Zugang zur Studienwerkstatt entscheidet.
  • Hinsichtlich der Beschäftigungsverbote sind die geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten, insbesondere:

 


EHEMALIGE STUDIERENDE UND EXTERNE

Die Benutzung der Studienwerkstätte steht ausschließlich den Studierenden und Mitarbeitern der Akademie offen. Ehemaligen Studierenden und allen weiteren Personen ist die Benutzung der Studienwerkstätten nicht gestattet!