Die AdBK München hat ein Vorschlagsrecht für das Stipendienprogramm der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Die Studienstiftung fördert Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen. Hierfür besteht nur ein Vorschlagsrecht der Klassenleitungen; d.h. eine Direktbewerbung durch Studierende ist nicht möglich. Die Klassenleitungen werden von der Verwaltung jeweils im Sommer dazu angeschrieben; die Vorwauswahl an der AdBK findet dann im Wintersemester statt. Die Jury der Studienstiftung tagt jedes Jahr im Frühjahr an einer deutschen Kunsthochschule und entscheidet anhand des Portfolios über die Aufnahme ins Stipendienprogramm.

 

Für Künstler*innen nach dem Studium vergibt die Studienstiftung alle zwei Jahre das Karl Schmidt-Rottluff Stipendium. Auch hier ist eine Selbstbewerbung nicht möglich; man muss von der AdBK vorgeschlagen werden.