Das Programm ERASMUS+ fördert nicht nur Studienaufenthalte in den Mitgliedsstaaten von EU und EFTA sowie der Türkei, sondern auch Praktika. Diese werden sogar mit einem höheren monatlichen Satz gefördert. Gerade für Kunststudierende bietet sich hier eine gute Möglichkeit, sowohl während als auch unmittelbar im Anschluss an die Studienzeit (Graduiertenpraktikum) auf relativ unkomplizierte Weise ins europäische Ausland zu gehen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Förderfähig sind freiwillige Praktika und Pflichtpraktika.

 

Folien Infoveranstaltung 14.12.2023

 

KOOR hat eine Plattform für Erfahrungsberichte und Praktikumsangebote erstellt, bei der Berichte und Anzeigen aus dern verschiedenen Erfahrungsbereichen zu finden sind.

 

Es können derzeit keinen Bewerbungen für Praktika angenommen werden, die vor dem 01.08.2024 starten sollen. Für das Sommersemester sind bereits alle Fördergelder für Praktikumsaufenthalte (innerhalb und außerhalb Europas) verbraucht.


Bewerbungen für Praktika, die im Zeitraum 01.08.2024 bis 31.01.2025 starten, sind ab dem 20.06.2024 wieder möglich.
Bewerbungen für Praktika, die ab dem 01.02.2025 beginnen, sind ab dem 20.11.2024 möglich.
Ihre Bewerbungen können Sie – sobald die Portale wieder geöffnet sind - unter folgendem Link einreichen: https://www.h-ka.de/koor/erasmus-praktikum

 

  • Es gibt keine Deadline, Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht werden.
  • Der Praktikumsplatz ist nicht (wie beim Studienaustausch) an Partnerschaftsverträge geknüpft, d.h. Sie können sich in allen am Programm beteiligten Ländern eine Aufenthaltsmöglichkeit suchen. Dies bedeutet, dass Sie z.B. bei einem/einer Künstler*in, in einer Werkstatt, Museum, Galerie, Archiv, an einer Hochschule, oder sogar (sofern ein Bezug zu Ihrer künstlerischen Arbeit besteht), einem norwegischen Walforschungsschiff, einer wissenschaftlichen/politischen/sozialen Einrichtung etc. einen Auslandsaufenthalt absolvieren können

 

  • Praktikumsplatz im europäischen Ausland (förderfähige Zielländer siehe unten)
  • Immatrikulation an der Akademie der Bildenden Künste zum Zeitpunkt der Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass Praktika nur in Absprache mit Ihrem/Ihrer Klassenprofessor*in genehmigt und anerkannt werden können.
  • Praktika sind während und unmittelbar im Anschluss an das Studium möglich. Das Graduiertenpraktikum muss während des Studiums beantragt werden und spätestens 12 Monate nach Exmatrikulation abgeschlossen sein.
  • Sinnvoller Zusammenhang mit dem (ggfs. abgeschlossenen) Studiengang
  • Praktikumsdauer von mindestens zwei bis maximal zwölf Monaten. Bitte beachten Sie: Finanziell gefördert werden pauschal pro Mobilität jeweils nur max. 4,5 Monate (135 Tage). Der darüber hinaus gehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet, d.h. Sie bekommen keine finanzielle Förderung. Virtuelle Zeiträume (Home-Office im Heimatland) sind nicht förderfähig.
  • Praktikumsarten: freie künstlerische Praktika, reguläre Praktika (z.B. Orientierungs- und Pädagogisch-Didaktisches Praktikum für Kunstpädagog*innen, kann beim Praktikumsamt anerkannt werden)

 

 

Achtung: Praktika in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, können nicht gefördert werden. Welche Institutionen hierzu zählen, können Sie auf der Website der EU einsehen. Diese Praktika können über ein eigenes DAAD-Programm gefördert werden.

 

 

 

Die Stipendiensätze variieren je nach Zielland. Sie liegen derzeit zwischen ca. 480 und 600 Euro pro Monat. Einen Überblick über die aktuell gültigen Stipendiensätze finden Sie hier. Studierende mit Behinderung können vor Praktikumsbeginn einen Antrag auf zusätzliche Fördermittel stellen. Bitte beachten Sie, dass hierfür teilweise eine Bewerbungsfrist von mehr als zwei Monaten einzuhalten ist.

 

Bitte beachten Sie: Finanziell gefördert werden pauschal pro Mobilität jeweils nur max. 4,5 Monate (135 Tage). Der darüber hinaus gehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet, d.h. Sie bekommen keine finanzielle Förderung. Virtuelle Zeiträume (Home-Office im Heimatland) sind nicht förderfähig.


Förderfähige Zielländer:

  • Mitgliedsstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete wie z.B. La Reunion etc.)
  • Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
  • Türkei
  • Nordmazedonien
  • Serbien

 

Zunächst kümmern Sie sich selbstständig um einen Praktikumsplatz. Anschließend senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit den folgenden Informationen:

 

  • Name der Praktikumsinstitution, Praktikumsort & -land
  • Dauer des Praktikums (Start- und Enddatum)
  • Haben Sie schon am Erasmus-Programm (Studium/Praktikum) teilgenommen: ja/nein; wenn ja, wie viele Monate wurden Sie bereits gefördert?
  • Praktikumsart: Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Graduiertenpraktikum
  • Zustimmung des/der Klassenleiters/Klassenleiter*in

 

Sie erhalten dann von uns weitere Informationen. Die finanzielle Abwicklung der Erasmus-Praktika übernimmt unser Konsortialpartner KOOR-Erasmus Services BW in Karlsruhe. Nach der Zusage müssen Sie sich bei KOOR registrieren, um Ihr Stipendium zu erhalten --> Registrierung bei KOOR

 

Von KOOR erfahren Sie auch, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Eine ausführliche Guideline zum Bewerbungsablauf finden Sie hier. Sie können sich auch an der folgenden Checkliste orientieren. Bitte beachten Sie, dass alle benötigten Dokumente spätestens 4 Wochen vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei KOOR vorliegen müssen. Das Stipendium wird, wenn die Förderkriterien erfüllt werden, in 2 Raten ausgezahlt: 80% vor und 20% nach dem Aufenthalt.

 

Nach der Registrierung bei KOOR erhalten Sie Zugriff auf die benötigten Bewerbungsunterlagen. Füllen Sie als erstes das sog. Bewerbungsformular aus und lassen Sie es vom International Office unterschreiben (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Füllen Sie anschließend das Learning Agreement aus und lassen es von Ihrer Praktikumsstelle und Ihrem/Ihrer Klassenprofessor*in unterschreiben. Abschließend müssen Sie noch die Versicherungserklärung und die Erklärung für Grünes Reisen unterschreiben. Laden Sie dann alle Dokumente in Placement Online hoch.

 

Ausführliche Tutorials zur Registrierung und den Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Youtube-Kanal von KOOR.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

 

 


Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Wenn Sie durch ERASMUS+ gefördert werden, sind Sie verpflichtet, sowohl eine Kranken-, Auslandskranken-, Unfall- sowie eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen, die bestimmte Eigenschaften besitzen - u.a. muss die Auslandskrankenversicherung auch Pandemiefälle abdecken. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung. Alternativ gibt es die Möglichkeit, z.B. über den DAAD eine vergünstigte Gruppenversicherung auch für die Dauer eines Praktikums im Ausland abzuschließen.

 

Weitere Informationen

 

 

Für Praktika gewährt KOOR – Erasmus Services BW zusätzlich eine Reisekostenpauschale in Höhe von 50,- Euro, wenn Sie sowohl die Hin- als auch die Rückreise mit dem Zug, Fernbus, Fahrrad oder Mitfahrgelegenheit bewältigen. Voraussetzung sind die Einreichung von Originalbelegen und die Verfügung ausreichender Mittel. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

 

Seit November 2021 ist es möglich, sich für eine Erasmus+ Praktikumsförderung für ein Praktikum außerhalb der EU bzw. der Erasmus-Programmländer zu bewerben. Auch Praktika in Großbritannien* können hiermit gefördert werden. Anders als bei den Erasmus-Praktika in Europa, steht jedoch nur ein begrenztes Kontingent an Fördermitteln zur Verfügung. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nach dem "First-Come-First-Serve-Prinzip", d.h. das Eingangsdatum der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist ausschlaggebend. Für die Vergabe der Stipendien ist KOOR-Erasmus Services BW zuständig. Wie bei einem Praktikum in der EU organisieren Sie bitte zunächst selbstständig einen Praktikumsplatz. Anschließend registrieren Sie sich bei Placement Online (KOOR). Sie erhalten dann Informationen zum weiteren Vorgehen von KOOR-Erasmus Services. Bitte geben Sie auch dem International Office an der Akademie Bescheid, falls Sie ein Praktikum im außereuropäischen Ausland planen.

 

Weitere Informationen zum Erasmus Praktikum Weltweit.

 

*Für Studierende, die ein Praktikum in Großbritannien absolvieren möchten: Bitte beachten Sie,​ dass auf Grund des Brexits nur noch Forschungspraktika,​ für die kein Visum benötigt wird,​ förderfähig sind.​ 

 

 

Förderbedingungen
Für die Erasmus+ Praktika weltweit gelten die gleichen Förderbedingungen wie für die Erasmus+ Praktika in Partnerländern, siehe "Voraussetzungen". Ein Reisekostenzuschuss wird nicht gewährt. Die aktuelle Fördersumme für internationale Praktika finden Sie hier

 

Bei Fragen zum Erasmus Praktikum Weltweit wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!