Das Auslands-BAföG ist eine zusätzliche finanzielle Förderung für ein Semester, Praktikum oder ein ganzes Studium im europäischen und außereuropäischen Ausland. Bekommen Sie Inlands-BAföG, bekommen Sie auch sicher Auslands-BAföG. Bekommen Sie kein Inlands-BAföG, können Sie trotzdem Auslands-BAföG bekommen. Die Beantragung ist nicht ganz einfach, lohnt sich aber! In welchem Umfang die Zeit fern von zu Hause gefördert werden kann, hängt vom Gastland und von der Art des Aufenthalts ab.


Für die Zeit im Ausland werden folgende Zuschläge gezahlt:

  • für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr
  • für Reisekosten innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro
  • für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung
  • für höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz vom jeweiligen Land abhängige Auslandszuschläge (60,00 € – 255,00 € monatlich)

 

1. Ausbildung innerhalb der EU
Innerhalb der EU und in der Schweiz kann der Auslandsaufenthalt bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses von Anfang an gefördert werden.

 

oder

 

2. Anrechenbarkeit auf Inlandsausbildung
Die Studienleistungen im Ausland müssen zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein. Der Mindestzeitraum für einen Aufenthalt im Ausland beträgt sechs Monate bzw. ein Semester.

 


Während des Studiums ist es möglich für ein bis zwei (Bachelor/Master) oder bis zu vier Semester (Diplom/Staatsexamen) ins Ausland zu gehen. Die Förderung eines Studienaufenthaltes mit Hilfe von Auslands-BAföG wird bis zur Dauer eines Jahres gewährleistet (§ 16 Abs. 1 BAföG). Eine Verlängerung des Studienaufenthaltes ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 


Ein Auslandspraktikum wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU gefördert, wenn:

  • es eine Mindestdauer von zwölf Wochen hat
  • es für die Ausbildung erforderlich ist (Pflichtpraktikum)
  • eine zuständige Lehrperson bzw. das International Office anerkennt, dass das angestrebte Praktikum den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt


Die Leistungen erhalten Sie prinzipiell als Zuschlag, sie brauchen deshalb nicht zurückgezahlt werden. Wenn Sie BAföG als Bankdarlehen erhalten, bekommen Sie auch den Auslandszuschlag als Bankdarlehen.

Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung (sog. Auslandsämtern) einzureichen. Adresse, Telefonnummer und/oder Website des für den BAföG-Antrag zuständigen Auslandsamtes finden Sie, indem Sie auf der Weltkarte das Land auswählen, in dem Sie ihren Ausbildungsaufenthalt durchführen möchten.


Wichtig!
Den Antrag mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes stellen! Alle Formblätter für die Antragstellung finden Sie hier. Sie können den Antrag auch digital mithilfe des digitalen Auslands-BAföG-Assistenten stellen.


Weitere Informationen zum BAföG allgemein und dem Auslands-BAföG.



Weitere hilfreiche Links:

https://www.bafög.de/de/auslandsfoerderung-384.php

https://www.auslandsbafoeg.de/

https://www.bafoeg-rechner.de/auslandsbafoeg/