Inhalt des Studiums ist die Entwicklung und Erprobung einer künstlerisch eigenständigen Praxis. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Auseinandersetzung mit der Professorin oder dem Professor und den Mitstudierenden innerhalb der gewählten künstlerischen Klasse.

 

Einen Überblick über alle Klassen und das Lehrangebot finden Sie hier.

Bitte beachten, dass in 2023 eine Bewerbung für folgende Klassen nicht möglich ist: NF Fries, Kneffel, Oehlen, Pitz, Rehm.

 

Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis finden Sie hier

 

 

Online-INFOVERANSTALTUNG zur Diplomprüfung im Februar 2025

am 23. 04.2024 um 18:00.

Zoom Meeting: https://kunsthochschule-bayern.zoom-x.de/j/64304676124?pwd=VmYxZnNQcGVqZS9Ub0laWndPRnVXUT09

Meeting-ID: 643 0467 6124

Kenncode: 570756

 

Am Ende des Studiums sind die Absolvent*innen befähigt, eine eigenständige künstlerische Position einzunehmen und darzustellen sowie sich in theoretisch reflektierender Weise in den internationalen Diskurs einzubringen. Dadurch eröffnen sich den Absolvent*innen künstlerische Berufsfelder. Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung wird der akademische Grad „Diplom“ mit Angabe der Fachrichtung (Freie Kunst) verliehen.

 

Überblick über den Studiengang und seine Zulassungsvoraussetzungen 

 

Die komplette Fassung der Studien- und Prüfungsordnung Freie Kunst vom 04. Oktober 2018 sowie die Qualifikationsordnung finden Sie unter Satzungen.

 

Fristen: Probezeitprüfung, Vordiplom und Diplom 

Alle Prüfungstermine finden Sie hier

 

 

Informationen für Studierende oder Absolvent*innen, die vor 2018 eingeschreiben wurden bzw. waren. 

Wenn die o.g. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, und Sie in der alten SPO eingeschrieben sind bzw. dort noch einen Prüfungsanspruch haben bzw. dort bereits Diplom gemacht haben, können Sie einen Antrag auf Wechsel oder Nachqualifizierung in die neue Studien- und Prüfungsordnung stellen.

  • Sie sind derzeit noch in der Alten Ordnung eingeschrieben und wollen in die Neue Ordnung von 2018 wechseln? Das Antragsformular für den Wechsel finden Sie nachfolgend. Solange Sie noch im Studiengang Freie Kunst immatrikuliert sind, können Sie jederzeit wechseln. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Prüfungsamt auf (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). 
  • Nachqualifizierung:  Alumni, die mit dem alten Diplom vor 2018 eine hausinterne Auszeichnung erhalten haben, wird eine Nachqualifizierung in der neuen Studienordnung ermöglicht. Die Struktur der neuen Prüfungsordnung finden Sie oben, d.h. im Vergleich zur alten Studienordnung sind mehr Leistungen zu erbringen. Für die Nachqualifizierung werden zwei Semester zur Verfügung gestellt (dies entspricht der inhaltlichen Differenz zwischen den Prüfungsordnungen). Insofern ist eine erneute Einschreibung immer zum Sommersemester vorgesehen und die Diplomierung soll zum Diplomtermin im darauffolgenden Februar erfolgen. Voraussetzung für die Zulassung zur Nachqualifizierung: 1) Vorlage eines Diploms vor 2018 nach bisheriger Studienprüfungsordnung in Kopie oder Nachweis noch bestehender Prüfungsanspruch bis 2 Jahre nach Exmatrikulation und 2) Nur bei Bildungsausländern: Sprachnachweis B1 (bei Erwerb der HZB im Ausland). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind folgende zwei Schritte auf dem Weg zur Nachqualifizierung zu erledigen:
  • Erster Schritt: Einschreibung jeweils bis zum 31.01. zum Sommersemester
    • E-Mail an das Sekretariat mit der Bitte um Zusendung der Einschreibeunterlagen
    • Überweisung der Semestergebühr (Info siehe adbk.de unter Rückmeldung- genauer Link)
    • Einreichung folgender Unterlagen Anmeldeschein, Statistikbogen, Kopie des alten Diploms, Kopie Personalausweis, digitales Passfoto, Bescheinigung Krankenversicherung wenn unter 30 Jahre
    • Für Bildungsausländer: Sprachnachweis B1
    • Nach Erhalt der Einschreibeunterlagen senden wir Ihnen die Immatrikulationsbescheinigung und die Zugangsdaten zum Studierendenportal MyCampus
  • Zweiter Schritt: Nachholung fehlender Leistungen bzw. Leistungsanerkennung / Anmeldung zur Diplom-Prüfung / Diplomprüfun
    • Kontaktaufnahme mit Prüfungsamt, um die notwendigen Schritte zur Prüfungsanmeldung bzw. Nachholung fehlender Leistungen zu besprechen: Frau Brunner: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    • Nachholung fehlender Leistungen bzw. Anerkennung bereits erbrachter Leistungen. Werkstattleistungen werden durch das Studierendensekretariat bestätigt, Theoriescheine durch die jeweiligen Dozent*innen / Professor*innen.
    • Anmeldung zur Diplom-Prüfung (spätestens zum Juli) durch Vorlage des Anmeldescheins
    • Sammelschein der Leistungen (Absprache mit Prüfungsamt/Frau Brunner) an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 15.07. bei Prüfungswunsch im folgenden Februar.

 

Wichtig: Bitte registrieren Sie sich nach Einschreibung und Erhalt der Zugangsdaten unbedingt im Studierendenportal MyCampus, damit eine Teilnahme und Anmeldung für Lehrveranstaltungen möglich ist. Sie erhalten die Zugangsdaten nach Einschreibung vom Sekretariat. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 089 3852-134 zwischen 9.00 und 12.00 Uhr.

 

 
 
 
 
 
 

 

Allgemein

 

 

 

 

 

Studiengang Freie Kunst

 

 

Studiengang Kunstpädagogik

 

 

 

 

Studiengang Innenarchitektur

 

 

Studiengang Architektur und Kunst

 

 

Studiengang Bildnerisches Gestalten und Therapie

 

 

Promotion

Auswirkung 9€-Ticket auf das Semesterticket

 

Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten 9€-Tickets kann in den Monaten Juni, Juli und August der gesamte ÖPNV und Regionalverkehr in Deutschland (ohne IC/ICE, EC, etc.) genutzt werden. Hier dazu die Informationen des AK Mobilität ud Verkehr der TUM, die wir der Einfachheit halber übernehmen: "Das Wichtigste vorab: ihr müsst kein eigenes 9€-Ticket erwerben, denn in den drei genannten Monaten gilt euer validierter Studierendenausweis mit dem MVV-Logo als deutschlandweite Fahrtberechtigung im Rahmen des 9€-Tickets. Dies gilt unabhängig davon, ob ihr das Aufpreisticket IsarCard Semester erworben habt oder nicht, allein der im Rahmen der Rückmeldung gezahlte Solidarbeitrag ist hierfür ausreichend.

Durch die Einführung der in diesen drei Monaten stark vergünstigten 9€-Tickets erhalten alle Abo-Kunden der Verkehrsunternehmen eine anteilige Rückerstattung ihrer Zeitkarten. Als AK Mobilität der Münchner Studierendenvertretungen haben wir uns zusammen mit dem Studentenwerk München erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch die Studierenden diese Erstattung im vollen Umfang erhalten.

Die Rückerstattung teilt sich in zwei Bereiche auf: einmal in die Erstattung des Solidarbeitrags für alle immatrikulierten Studierenden und einmal in die Erstattung der IsarCard Semester für alle Studierenden, die im Sommersemester 2022 diese erworben haben:

  • Die Erstattung des Solidarbeitrags läuft über die Hochschulen im Rahmen einer einmaligen Beitragssenkung um 9€ bei Immatrikulation bzw. Rückmeldung für das Wintersemester 2022/23.
  • Die Erstattung der IsarCard Semester in Höhe von 104,65€ (halber Kaufpreis) erfolgt auf Antrag bei dem Verkehrsunternehmen (MVG, DB, etc.), bei dem ihr das Ticket gekauft habt. Hierzu wird aktuell ein Onlineprozess erarbeitet, genauere Informationen folgen so bald wie möglich.
  • Bitte seht aktuell von Anfragen zur Rückerstattung der IsarCard Semester an die Hochschulen, das Studentenwerk München oder die Kundencenter der Verkehrsunternehmen ab, sondern habt Geduld, bis die Online-Erstattung verfügbar ist. Wenn dies der Fall ist, werdet ihr umgehend informiert.

Alle wichtigen Informationen zum 9€-Ticket haben wir auch noch einmal auf unserer Webseite für euch zusammengefasst: https://www.semesterticket-muenchen.de/9-euro/

 

Zusammensetzung der Beiträge und Rechtsgrundlage

Die Beiträge in Höhe von insgesamt € 138,00 setzen sich wie folgt zusammen: Grundbeitrag (früher: Studentenwerksbeitrag) € 75,00 sowie Solidarbeitrag (Semesterticket) € 63,00 (um 9,- € reduziert wegen 9,-€-Ticket). Diese Beiträge erhebt die Akademie gemäß Art. 95 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz für das Studentenwerk und führt sie an dieses ab. Die Höhe dieser Beiträge legt das Studentenwerk durch Satzung fest.

 

Einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags für das Semesterticket können Schwerbehinderte stellen, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wertmarke vorlegen. Den Antrag erhalten Sie im Sekretariat. Andere Befreiungstatbestände sind ausgeschlossen.

 

Das Semesterticket wird direkt auf Ihren Studierendenausweis aufgedruckt.

 

Die Erstausstellung des Studierendenausweises inklusive Semesterticket ist kostenfrei. Eine Zweitausstellung erfolgt gegen eine Gebühr von € 10,00. Kostenfrei ist die Zweitausstellung von Ausweisen, die gestohlen wurden. Dies ist mit einer Verlustanzeige nachzuweisen, die von der Polizei ausgestellt wird. Die Zweitausstellung des Studierendenausweises ist im Sekretariat zu beantragen. Bitte füllen Sie hierfür den Antrag und die Rechnung aus und senden diese an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Formulare finden Sie hier.

 

Weitere Informationen zu den Beiträgen/Beitragszahlung unter Rückmeldung.

 

 

Informationen zum Semesterticket

http://www.mvg-mobil.de/semesterticket
http://www.stwm.de/semesterticket

 

 

 

Weitere Informationen