Studium (Archiv)

Die allgemeinen Informationen zu den Details der jeweiligen Studien- und Prüfungsbedingungen finden Sie in den Satzungen und Ordnungen. In den Studiengängen „Freie Kunst“ und "Kunstpädagogik" erfolgt die Aufnahme neuer Studierender auf Probe. Im zweiten Semester müssen sich die Studierenden einer Probezeitprüfung stellen.

 

Freie Kunst und Kunstpädagogik - Wahl der Klasse: In den Studiengängen Freie Kunst und Kunstpädagogik müssen Sie zuerst entscheiden, in welcher Klasse Sie studieren wollen (pro Studiengang kann nur eine Klasse gewählt werden). Eine Übersicht zu unseren Klassen finden Sie unter "Studium - Lehrangebot".  Sollten Sie sich unsicher sein, für welche Klasse Sie sich bewerben wollen, können Sie sich auf den jeweiligen Homepage informieren oder in unserer Bibliothek (Altbau) Kataloge und andere Materialien zu den jeweiligen Professor*innen und Klassen einsehen. 

 

Dateneingabe im Bewerbungsportal, Ausdruck Registrierungsformular, Versand per Post:  Hier geht es zum Bewerbungsportal. Nach der Dateineingabe erhalten Sie am Ende ein Registrierungsformular (inkl. Mappenerkärung). Dieses bitte ausdrucken und unterschreiben und zusammen mit den dort bzw. unten genannten Unterlagen (Mappe mit aufgeklebter Mappenerklärung und Nachweise) fristgerecht an die Akademie senden (Adresse steht auf dem Registrierungsformular). 

 

Überblick zu den geforderten Unterlagen: (Details zu allen Punkten finden Sie weiter unten)

Diese Unterlagen müssen Sie gesammelt (Mappe und Bewerbungsunterlagen bitte NICHT separat schicken) POSTALISCH FRISTGERECHT an die Akademie einsenden (Posteingang 15. Mai - nicht Poststempel): 

  1. Ausdruck unterschriebenes Registrierungsformular (Link zum Bewerbungsportal)
  2. Mappe / Portfolio (mit aufgeklebter Mappenerklärung - diese ist Teil des Ausdruck des Registrierungsformulars)
  3. Nachweis der Hochschulreife (beglaubigte Kopie)
  4. Lebenslauf und Passfoto
  5. Praktikums- oder Ausbildungsnachweis (handwerklich oder künstlerisch) oder Formular zur Nachreichung – nicht für Master-Studiengänge - (Nachweis kann später, aber muss bis zur Immatrikulation nachgereicht werden).
  6. Nur für Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis - kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden                                                                                                                                    - C1-Nachweis für Kunstpädagogik                                                                                            - B1-Nachweis für Freie Kunst                                                                                                    - B2-Nachweis für alle restlichen Studiengänge 
  7. Nur für Masterstudiengänge: Nachweis abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium
  8. Nur für Masterstudiengang Bildnerisches Gestalten und Therapie: handschriftliches Motivationsschreiben
  9. Nur für Bewerber aus China / Mongolei / Vietnam: APS Zertifikat

 

Erläuterungen zu den einzureichenden Unterlagen

 

1. Ausdruck Registrierungsformular mit Unterschrift. Dieses können Sie ausdrucken, nachdem Sie die Dateneingabe im Bewerbungsportal erledigt haben. Das Bewerbungsportal öffnet 01. März 2023. Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie dann hier. 

 

2. Mappe (mit aufgeklebter Mappenerklärung): Die Mappe muss selbständig gefertigte künstlerische Arbeit enthalten. Die künstlerischen Arbeiten (Zeichnungen, Entwürfe, Skizzenbücher, Ölbilder (von letzteren keinesfalls mehr als drei), Fotos von plastischen Arbeiten usw. – alles ohne Glas und Rahmen) sind in einer Mappe (keine Rollen) einzureichen. Die Außenmaße sollen 90 cm in der Höhe und 90 cm in der Breite und 10 cm in der Tiefe nicht überschreiten (Achtung, dies sind nicht die Maße, die kompabibel sind mit einem Rücksendewunsch - Sperrgut. Weitere Infos dazu unter "Mappenrückgabe"). Neben künstlerischen Arbeiten können auch wissenschaftliche Arbeiten eingereicht werden, wenn dies der/die Bewerber*in zur Ergänzung seiner/ihrer Bewerbung wünscht. Alle eingelegten Blätter müssen mit Namen versehen sein. Auf der Mappe ist zudem die Mappenerklärung (ist Teil des Ausdrucks des Registrierungsformulars) anzubringen. Bitte Zolldeklaration bei Zusendung aus Nicht-EU-Staaten beachten (siehe unten).

 

  

3. Nachweis der Hochschulreife - Kopien amtlich beglaubigt: Bitte überprüfen Sie, welche der nachfolgenden Regelungen (Punkt a) - c)) auf Sie zutrifft und verfahren Sie entsprechend.

a) Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (also Abitur, Fachgebundene Hochschulreife, Meisterprüfung etc.) an einer deutschen Schule oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, fügen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie (s.u.) der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife bei. Bitte beachten: Der Abschluss "Allgemeine Fachhochschulreife" (12. Klassen FOS) berechtigt nur für den Zugang des Studiums an einer Fachhochschule.


b) Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben, fügen Sie bitte erstens eine amtlich beglaubigte Kopie (s.u.) der Hochschulzugangsberechtigung (kann aus mehreren Teilen bestehen und eine Hochschulaufnahmeprüfung beinhalten) in der jeweiligen Landessprache und zweitens eine amtlich beglaubigte Übersetzung bei und drittens das Formular "Anhang zum Anmeldeschein bei ausländischer Vorbildung" bei. Weitere Details hierzu finden Sie hier


c) Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung (Beruflich Qualifizierte oder außergewöhnlichen künstlerischen Begabung ) verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Formular. Das Formular finden Sie hier:

 

 

4. Tabellarischer Lebenslauf und separates Passfoto - jpeg Format, nicht größer als 50 KB

 

 

5. Praktikumsnachweis oder Formular zur Bestätigung über Nachreichung (nicht für Master-Studiengänge) soweit schon vorliegend. Sollte der Praktikumsnachweis nicht bei der Bewerbung erbracht werden, bitte anstattdessen unterschriebenes Formular zur Nachreichung beifügen. Das Formular finden Sie hier:

 

Bewerber*innen der grundständigen Studiengänge müssen (nach § 3 Qualifikationsordnung der Akademie) vor Studienbeginn ein achtwöchiges Vorpraktikum ableisten. Der Nachweis über das Praktikum muss noch nicht bei der Bewerbung vorliegen, aber spätestens zur Einschreibung erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung ohne Praktikumsnachweis nicht möglich ist. Das Vorpraktikum besteht aus einer mindestens 8-wöchigen (Aufteilung möglich) praktischen Tätigkeit in einem geeigneten Berufszweig (handwerklich oder künstlerisch-handwerklich). Wenn eine abgeschlossene handwerkliche bzw. künstlerische Ausbildung vorliegt, kann das Vorpraktikum entfallen (Bitte dann Abschlusszeugnis als Praktikumsnachweis beilegen).

 

Verzeichnis der einschlägigen Berufszweige, in denen das Praktikum für die einzelnen Studienzweige abgeleistet werden kann. Das Verzeichnis gilt als An­haltspunkt. In Zweifelsfällen wird um Rückfrage im Sekretariat gebeten.

 

Bekleidungstechnische/r AssistentIn | Beton- und StahlbetonbauerIn | BildhauerIn, HolzbildhauerIn | Boden-, Fliesen-, Mosaik-, PlattenlegerIn | BuchbinderIn | BühnenbildnerIn | DrechslerIn | DreherIn | EdelsteingraveurIn, -schleiferIn, -fasserIn | ElektroinstallateurIn (Handwerk) | FeinwerkmechanikerIn | FloristIn | Foto- und medientechnische/r AssistentIn | FotografIn | GärtnerIn | Gestaltungstechnische/r AssistentIn | GießereimechanikerIn | Glas- und PorzellanmalerIn | GoldschmiedIn | Grafik-DesignerIn, Kommunikations-DesignerIn | GraveurIn | IndustriedesignerIn | InstrumentenbauerIn | KarosseriebauerIn | KeramikerIn, KerammodelleurIn | KirchenmalerIn | MalerIn und LackiererIn | MaskenbildnerIn | MaurerIn | MechanikerIn | MechatronikerIn | MediengestalterIn | MetallbauerIn | Mode-DesignerIn | ModellbauerIn | ModeschneiderIn, -näherIn | OptikerIn | OrthopädiemechanikerIn, BandagistIn | PolsterIn | ProduktdesignerIn | RaumausstatterIn | RestauratorIn | SattlerIn | SchiffbauerIn, BootsbauerIn | Schilder- und LichtreklameherstellerIn | SchmiedIn | SchreinerIn | SilberschmiedIn | SteinmetzIn und SteinbildhauerIn | TätowiererIn | TextilgestalterIn | TischlerIn | UhrmacherIn | VeranstaltungstechnikerIn | WerkzeugmacherIn

 

6. Nur für Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben (ausgenommen Bewerber*innen aus dem deutschsprachigen Raum) und Sie sich für Freie Kunst, Innenarchitektur oder Kunstpädagogik bewerben. Details unter Internationale Bewerbungen.

 

 

7. Nur für Bewerbungen auf die Master-Studiengänge Kunstpädagogik, Innenarchitektur, Architektur und Kunst sowie Bildnerisches Gestalten und Therapie ist zusätzlich der Nachweis des abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums oder eines gleichwertigen in- oder ausländischen Abschlusses in amtlich beglaubigten Kopien abzugeben.

 

 

8. Nur für Bewerber*innen aus China, Mongolei und Vietnam: Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS - Nachweis der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Erststudiums)

Vor einer Bewerbung an der Akademie sind Ihre Bewerbungsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferats der Deutschen Botschaft Peking einzureichen. Die Akademische Prüfstelle nimmt eine Überprüfung der Nachweise vor und lädt gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch ein.

 

Kontaktinformation:

Akademische Pruefstelle

Landmark Tower 2, Buero 0311

8 North Dongsanhuan Road,

Chaoyang District,

100004 Beijing

Tel.: +86 (0)10-6590 7138

Fax: +86 (0)10-6590 7140

 

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen oder bei Eingang nach Fristende (15.05.  – Posteingang, nicht Poststempel!) liegt keine wirksame Bewerbung vor.

 

 

Beglaubigung: Wichtig!: Schicken Sie keine Originalzeugnisse oder Originalübersetzungen. Die amtliche Beglaubigung der Hochschulzugangsberechtigung ist zwingend; die Beglaubigung können Sie in "siegelführenden Behörden" (z.B. Stadtverwaltung, Behörden) vornehmen lassen.

 

Verbleib der Mappe: Während des gesamten Bewerbungszeitraums, bis zum Ende des Bewerbungsverfahren bzw. bis zur Verzichtserklärung Widerspruch, verbleiben alle Unterlagen (inkl. Mappe) im Studierendensekretariat und können nicht mehr ausgehändigt werden, auch nicht für kurze Zeit. Die Zusendung der Mappe erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Informationen zur Rückgabe der Mappe finden Sie hier

 

Zolldeklaration der Mappe bei Zusendung aus Nicht-EU-Ländern: Bitte senden Sie Ihre Mappe sehr frühzeitig und rechnen Verzögerungen durch eine Zollbehandlung mit ein.
Bitte achten Sie bei der Sendung auf eine korrekte Zollinhaltserklärung und Pro-Forma-Rechnung. Der Inhalt muss als Mustermappe / Dokumente / Bewerbungssendung (Wert unterhalb der jeweiligen Grenze für die zollfreie Einfuhr) deklariert werden.  NICHT!!! als Warensendung. Die Akademie der Bildenden Künste München übernimmt keine Zoll-/Transport-/Versandkosten o.a. Einfuhrabgaben!
 
 

Adresse: Ihre vollständige Bewerbung senden Sie bitte an:

Akademie der Bildenden Künste München

"Anmeldung"

Akademiestraße 2 - 4

80799 München

Deutschland

 

 

Persönliche Mappenabgabe:

Vom 13.5.-15.5.2024 jeweils von 9-12 Uhr bieten wir eine persönliche Möglichkeit zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen (künstlerische Mappe mit allen schriftlichen Unterlagen) an. Bitte kommen Sie zum Voyer des Erweiterungsbaus der Akademie. Wir bitten die schriftlichen Bewerbungsunterlagen seperat zur künstlerischen Mappe zu halten. Die Mappenerklärung bitte sichtbar außen auf der Mappe anbringen.

 

 

Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne per Mail oder telefonisch erreichen. 

 

Die Bewerbung ist abgeschlossen, wenn Sie bis zum 30. April eines Jahres im Bewerbungsportal online registriert sind und dort die geforderten Unterlagen (s.u.) hochgeladen haben. Spätere Registrierungen werden nicht berücksichtigt. Eine postalische Einsendung der Unterlagen (wie z.B. für den Studiengang Freie Kunst) ist NICHT notwendig.

 

Folgende Unterlagen sind während des Registrierungsprozesses digital einzureichen, d.h. vor der Online-Registrierung müssen Sie diese einscannen bzw. PDFs erstellen.

Sollten Sie eine Zulassung erhalten, sind die Unterlagen bei der Einschreibung noch einmal im Original bzw. als beglaubigte Kopie vorzulegen. Details zu den Unterlagen siehe weiter unten.  

  1. Digitale Mappe / Portfolio 
  2. Motivationsschreiben 
  3. Lebenslauf (inkl. Passfoto)
  4. Passfoto (unabhängig vom Lebenslauf, jpeg Format, nicht größer als 50 KB)
  5. Nachweis der Hochschulreife 
  6. Nur für den Bachelorstudiengang: Praktikums- oder Ausbildungsnachweis handwerklich oder künstlerisch - kann auch später (aber vor der Immatrikulation) nachgereicht werden
  7. Nur für den Masterstudiengang zusätzlich: Nachweis abgeschlossenes Hochschulstudium 
  8. Nur für Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis - kann auch später (aber vor der Immatrikulation) nachgereicht werden
  9. Nur für Bewerber*innen aus China / Mongolei / Vietnam: APS Zertifikat 

 

Erläuterungen zu den einzureichenden Unterlagen als Scan/ PDF:

 

1. Digitale Mappe

Die vorzulegende Mappe muss selbstständig gefertigte Arbeiten enthalten, welche sich insbesondere mit den Themen Raum, Möbel, Geräte, Farbe, Mensch, Objekt, Raum und Umwelt in Zeichnungen und Skizzen auseinandersetzen. Bitte beachten Sie bei der Erstellung der digitalen Mappe foglendes:

a)  Für die digitale Mappe sind 10-20 Arbeiten auf maximal 25 Seiten + 2 Seiten zusätzliche Skizzen in einem PDF zusammenzufassen (bis 20 MB ohne Film und Ton)

b) Alle Inhalte müssen in einem einzigen PDF (mit max. 20 MB) zusammengefasst werden.

c) Bitte vermerken Sie auch im PDF nochmals Ihren Namen und benennen Ihre digitale Mappe nach folgendem Schema: nachname-vorname-geburtstag-2023-portfolio.pdf (Beispiel PDF: musterman-max-10-05-2001-2023-portfolio.pdf

 

2.  Motivationsschreiben

a) Das Motivationsschreiben darf maximal 1 DIN A4-Seite und als PDF max. 4 MB (ohne Film und Ton) umfassen.

b)  Bitte vermerken Sie auch im PDF nochmals Ihren Namen und benennen Ihre digitale Mappe nach folgendem Schema: nachname-vorname-geburtstag-2023-Motivationsschreiben.pdf (Beispiel PDF: musterman-max-10-05-2001-2023-motivationsschreiben.pdf

 
3. Tabellarischer Lebenslauf inkl. Passfoto
 
4. Digitales Passfoto (unabhängig vom Lebenslauf, jpeg Format, nicht größer als 50 KB)
 
5) Hochschulzugangsberechtigung
Bitte überprüfen Sie, welche der nachfolgenden Regelungen a) - c) auf Sie zutrifft und verfahren Sie entsprechend.
 

a) Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (also Abitur, fachgebundene Hochschulreife im Fach "Gestalten" oder "Technik", Meisterprüfung etc.) an einer deutschen Schule oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, laden Sie bitte einen Scan der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife im Bewerbungsportal hoch. Bitte beachten: Der Abschluss "Allgemeine Fachhochschulreife" (12. Klassen FOS) berechtigt nur für den Zugang des Studiums an einer Fachhochschule.

 

b)  Wenn Sie einen Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung (Beruflich Qualifiziert)  stellen wollen, laden Sie bitte einen Scan des entsprechenden Formulars im Bewerbungsportal hoch. Das Formular finden Sie hier. 

 

c) Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben, laden Sie bitte als Scan im Bewerbungsportal ein Dokument hoch, das folgende Unterlagen in einem Dokument enthält : 

a) eine amtlich beglaubigte Kopie (s.u.) der Hochschulzugangsberechtigung (kann aus mehreren Teilen bestehen und eine Hochschulaufnahmeprüfung beinhalten) in der jeweiligen Landessprache 

b) eine amtlich beglaubigte Übersetzung 

c) das Formular "Anhang zum Anmeldeschein bei ausländischer Vorbildung" bei. Weitere Details hierzu finden Sie hier

 

6. Praktikumsnachweis  (nicht für den Master-Studiengang) als Scan / PDF im Bewerbungsportal hochladen (soweit schon vorliegend - muss spätestens zur Immatrikulation (September) vorliegen. Sollte der Praktikumsnachweis noch nicht bei der Bewerbung erbracht werden können, bitte stattdessen unterschriebenes Formular zur Nachreichung beifügen. Das Formular finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung ohne Praktikumsnachweis nicht möglich ist. 

 

Das Vorpraktikum besteht aus einer mindestens 8-wöchigen (Aufteilung möglich) praktischen Tätigkeit in einem geeigneten Berufszweig (handwerklich oder künstlerisch-handwerklich). Wenn eine abgeschlossene handwerkliche bzw. künstlerische Ausbildung vorliegt, kann das Vorpraktikum entfallen (Bitte dann Abschlusszeugnis als Praktikumsnachweis beilegen).

Hier finden Sie ein Verzeichnis der einschlägigen Berufszweige, in denen das Praktikum für die einzelnen Studienzweige abgeleistet werden kann. Das Verzeichnis gilt als An­haltspunkt. In Zweifelsfällen wird um Rückfrage im Sekretariat gebeten.

 

Bekleidungstechnische/r AssistentIn | Beton- und StahlbetonbauerIn | BildhauerIn, HolzbildhauerIn | Boden-, Fliesen-, Mosaik-, PlattenlegerIn | BuchbinderIn | BühnenbildnerIn | DrechslerIn | DreherIn | EdelsteingraveurIn, -schleiferIn, -fasserIn | ElektroinstallateurIn (Handwerk) | FeinwerkmechanikerIn | FloristIn | Foto- und medientechnische/r AssistentIn | FotografIn | GärtnerIn | Gestaltungstechnische/r AssistentIn | GießereimechanikerIn | Glas- und PorzellanmalerIn | GoldschmiedIn | Grafik-DesignerIn, Kommunikations-DesignerIn | GraveurIn | IndustriedesignerIn | InstrumentenbauerIn | KarosseriebauerIn | KerammodelleurIn, KeramikerIn | KirchenmalerIn | MalerIn und LackiererIn | MaskenbildnerIn | MaurerIn | MechanikerIn | MechatronikerIn | MediengestalterIn | MetallbauerIn | Mode-DesignerIn | ModellbauerIn | ModeschneiderIn, -näherIn | OptikerIn | OrthopädiemechanikerIn, BandagistIn | PolsterIn | ProduktdesignerIn | RaumausstatterIn | RestauratorIn | SattlerIn | SchiffbauerIn, BootsbauerIn | Schilder- und LichtreklameherstellerIn | SchmiedIn | SchreinerIn | SilberschmiedIn | SteinmetzIn und SteinbildhauerIn | TätowiererIn | TextilgestalterIn | TischlerIn | UhrmacherIn | VeranstaltungstechnikerIn | WerkzeugmacherIn

 

7. Nur für Bewerbungen Master-Studiengang: Nachweis des abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums (z.B. Bachelorzeugnis) 

 

8. Nur für Bildungsausländer*innen: Sprachnachweis  (soweit schon vorliegend - muss spätestens zur Immatrikulation (Sept) vorliegen)Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben (ausgenommen Bewerber*innen aus dem deutschsprachigen Raum) benötigen Sie einen Sprachnachweis Niveau B2. Details unter Internationale Bewerbungen.

 

9. Nur für Bewerber*innen aus China, Mongolei und Vietnam: Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS - Nachweis der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Erststudiums)

Vor einer Bewerbung an der Akademie sind Ihre Bewerbungsunterlagen bei der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferats der Deutschen Botschaft Peking einzureichen. Die Akademische Prüfstelle nimmt eine Überprüfung der Nachweise vor und lädt gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch ein.

Kontaktinformation:

Akademische Pruefstelle

Landmark Tower 2, Buero 0311

8 North Dongsanhuan Road,

Chaoyang District,

100004 Beijing

Tel.: +86 (0)10-6590 7138

Fax: +86 (0)10-6590 7140

 

 

Mappenberatungen Freie Kunst

Einen Überblick über alle Klassen der Freien Kunst finden Sie hier.

 

Mappenberatung Klasse Prof. Dieter Rehm (Fotografie):

Die Klasse wird in diesem Bewerbungsverfahren (für WS23/24) keine Neubewerber*innen in die Klasse aufnehmen.

 

Mappenberatung Klasse Prof. Markus Oehlen ( Malerei und Grafik): 

Die Klasse wird zum WS23/24 keine Neubewerber*innen in die Klasse aufnehmen.

 

 

Mappenberatung Klasse Prof.in Pia Fries (Malerei und Grafik):

Die Klasse Pia Fries wird zum WS23/24 keine Neubewerber*innen in die Klasse aufnehmen.

 

Mappenberatung Klasse Prof. Peter Kogler (Grafik):

Infos hierfür finden Sie auf der eigenen Website der Klasse: https://www.klassekogler.net/bewerbung-application/

 

Mappenberatung Klasse Prof.in Katrin Brack (Bühnenbild und Kostüm):

Sammeltermin zur allgemeinen online Mappenberatung am 14.02.23 um 15 Uhr.

Mitzubringen ist das digitale Portfolio.
 

Termine nach individueller Terminabsprache

In vielen Klassen werden Mappenberatungen nur nach individueller Terminvereinbarung vorgenommen. Kontaktieren Sie dafür bitte den/ die Professor*in oder die Assistent*innen der jeweiligen Klassen zwecks Terminabsprache. Informationen zu den jeweiligen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf o. g. Übersichtsseite. 

 

Sammeltermine in einigen Klassen (Anmeldung erwünscht)

Einige Klassen bieten Sammeltermine an, zu denen Sie sich aber ebenfalls anmelden müssen. Diese Termine werden ab Janaur 2022 hier bekannt gegeben.

  

 

 

 

 

 

 
Internationale Bewerbungen müssen ebenfalls im Bewerbungsportal registriert werden. Bitte lesen Sie zuerst die Bewerbungscheckliste.  Nachfolgend finden Sie gesammelt einige Hinweise, die besonders für die Gruppe der internationalen Bewerber*innen von Relevanz sind.
 

Mappe – Zolldeklaration bei Zusendung aus Nicht-EU-Ländern

 
Bitte senden Sie Ihre Mappe sehr frühzeitig und rechnen Verzögerungen durch eine Zollbehandlung mit ein. Bitte achten Sie bei der Sendung auf eine korrekte Zollinhaltserklärung und Pro-Forma-Rechnung. Der Inhalt muss als "Mustermappe" / "Dokumente" / "Bewerbungssendung" (Wert unterhalb der jeweiligen Grenze für die zollfreie Einfuhr) deklariert werden. Nicht!!! als "Warensendung". Die Akademie der Bildenden Künste München übernimmt keine Zoll-/Transport-/Versandkosten o.a. Einfuhrabgaben!
 

Ausländische Zeugnisse und Sprachkenntnisse

 
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, durchlaufen Sie das gleiche mehrstufige Zulassungsverfahren wie alle Bewerber*innen. Die Beschreibung des Bewerbungsverfahrens und Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren finden Sie unter dem Link Bewerbung. Was Sie für eine Bewerbung einreichen müssen, können Sie unserer Bewerbungscheckliste entnehmen.
 
Wie müssen ausländische Zeugnisse eingereicht werden?
– Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung in der jeweiligen Landessprache (kann aus mehreren Teilen bestehen und eine Hochschulaufnahmeprüfung beinhalten)
– Amtlich beglaubigte Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung (außer englische Zeugnisse)
– Amtlich beglaubigte Kopien aller Universitätszeugnisse, Abschlussurkunden und, wenn vorhanden, Diploma Supplements in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (außer englische Zeugnisse)
- Formular "Anhang zum Anmeldeschein für Bewerber mit ausländischer Vorbildung"
 
Bewerber*innen aus der Volksrepublik China und der Mongolei legen das Originalzertifikat der „Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft“ vor.
 
Wer muss ein Sprachzertifikat einreichen?
B2-Nachweis: Bewerber*innen, die ihre Vorbildung im Ausland (ausgenommen deutschsprachiger Raum) gemacht haben und sich für die Studiengänge Innenarchitektur und Bildnerische Gestalten und Therapie bewerben wollen, müssen mindestens Niveau B2 nachweisen. 
B1-Nachweis: Bewerber*innen für Freie Kunst sowie Architektur und Kunst müssen Niveau B1 nachweisen. (Es ist im Studiengang Freie Kunst möglich, sich mit einem Sprachzertifikat Niveau A2 zu bewerben, allerdings muss innerhalb eines Jahres das Sprachzertifikat Niveau B1 nachgereicht werden. Sonst erfolgt die sofortige Exmatrikulation.)
C1-Nachweis: Bewerber*innen für die Kunstpädagogik müssen Niveau C1 nachweisen.
 

Zeugnisanerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen


Die Überprüfung von Zeugnissen, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Studierendensekretariat der Akademie. Die Akademie behält sich vor, in Einzelfällen ohne Angabe eines Grundes einen Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle zu verlangen.
 
 

Stand: 22.01.2024

 
 
 
 

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Akademie interessieren! Unser Zulassungsverfahren findet nur einmal im Jahr mit Aufnahme zum Wintersemester statt (Bewerbungsfrist 30. April für Innenarchitektur alle anderen Studiengänge 15. Mai). 

 

1. Zur Teilnahme an der Mappenauswahl müssen Sie bis spätestens zum Stichtag (s.o.) Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen einreichen bzw. zusenden (für Innenarchitektur reicht die Online-Registrierung; alle anderen Studiengänge zudem postalische Einsendung).

  • Gerne nehmen wir Ihre vollständige Bewerbung ab März eines jeden Jahres entgegen. Achtung: für den fristgerechten Eingang muss der Posteingang an der Akademie am 30.04. für Innenarchitektur ansonsten 15.05. erfolgt sein – ein Poststempel mit diesem Datum ist nicht ausreichend. Die Übersicht über die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.  Bei Unvollständigkeit der Unterlagen oder bei Eingang nach Fristende liegt keine wirksame Bewerbung vor. 
  • In den Studiengängen Freie Kunst und Kunstpädagogik müssen Sie sich zudem entscheiden, in welcher Klasse Sie studieren wollen. Eine Übersicht zu unseren Klassen finden Sie hier. Sollten Sie sich unsicher sein, für welche Klasse Sie sich bewerben wollen, können Sie sich auf den jeweiligen Homepages informieren oder in unserer Bibliothek (Altbau) Kataloge und andere Materialien zu den jeweiligen Professoren und Klassen einsehen. 
  • Viele Bewerber empfinden es auch als hilfreich, schon rechtzeitig vor der Mappenabgabe in einem persönlichen Gespräch an einer Mappenberatung bzw. Mappenforum der Klassen bzw. Studiengängen teilzunehmen bzw. einen Termin hierfür zu vereinbaren. Wie Sie diese Termine vereinbaren können, finden Sie hier.

 

Alle Details zur Bewerbung finden Sie hier auf der Bewerbungscheckliste.

 

2. In den Studiengängen Kunstpädagogik, Innenarchitektur und Master Bilderisches Gestalten und Therapie (nicht Freie Kunst) werden Bewerber und Bewerberinnen, die die Mappenauswahl erfolgreich bestanden haben, zur praktischen und mündlichen Prüfung eingeladen. Wir bitten hierzu von Nachfragen abzusehen. (Bitte sorgen Sie dafür, dass bei uns Ihre aktuelle und vollständige Adresse bekannt ist. Adressänderungen im laufenden Verfahren können Sie uns jederzeit mitteilen. Bitte denken Sie auch daran, sollte Ihr Name nicht am Postkasten angebracht sein, dass Sie bei der Adressangabe als "c/o" den am Postkasten vermerken Namen angeben) Bitte bringen Sie Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. 

 

3. Nach Bestehen der mappenauswahle und/oder der Praktischen / Mündlichen Prüfungen werden Sie zur Einschreibung zugelassen. Sie erhalten dann einen Zulassungsbescheid mit allen weiteren Informationen.  

 

Die allgemeinen Informationen zu den Details der jeweiligen Studien- und Prüfungsbedingungen finden Sie in den Satzungen und Ordnungen. In den Studiengängen „Freie Kunst“ und "Kunstpädagogik" erfolgt die Aufnahme neuer Studierender auf Probe. Im zweiten Semester müssen sich die Studierenden einer Probezeitprüfung stellen.

 

Einen Überblick über das Lehrangebot (Vorlesungsverzeichnis) finden Sie hier:

 

 

Stand vom (19.12.2022)