Internationale Bewerbungen müssen ebenfalls im Bewerbungsportal registriert werden. Bitte lesen Sie zuerst die Bewerbungscheckliste.  Nachfolgend finden Sie gesammelt einige Hinweise, die besonders für die Gruppe der internationalen Bewerber*innen von Relevanz sind.
 

Mappe – Zolldeklaration bei Zusendung aus Nicht-EU-Ländern

 
Bitte senden Sie Ihre Mappe sehr frühzeitig und rechnen Verzögerungen durch eine Zollbehandlung mit ein. Bitte achten Sie bei der Sendung auf eine korrekte Zollinhaltserklärung und Pro-Forma-Rechnung. Der Inhalt muss als "Mustermappe" / "Dokumente" / "Bewerbungssendung" (Wert unterhalb der jeweiligen Grenze für die zollfreie Einfuhr) deklariert werden. Nicht!!! als "Warensendung". Die Akademie der Bildenden Künste München übernimmt keine Zoll-/Transport-/Versandkosten o.a. Einfuhrabgaben!
 

Ausländische Zeugnisse und Sprachkenntnisse

 
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, durchlaufen Sie das gleiche mehrstufige Zulassungsverfahren wie alle Bewerber*innen. Die Beschreibung des Bewerbungsverfahrens und Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren finden Sie unter dem Link Bewerbung. Was Sie für eine Bewerbung einreichen müssen, können Sie unserer Bewerbungscheckliste entnehmen.
 
Wie müssen ausländische Zeugnisse eingereicht werden?
– Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung in der jeweiligen Landessprache (kann aus mehreren Teilen bestehen und eine Hochschulaufnahmeprüfung beinhalten)
– Amtlich beglaubigte Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung (außer englische Zeugnisse)
– Amtlich beglaubigte Kopien aller Universitätszeugnisse, Abschlussurkunden und, wenn vorhanden, Diploma Supplements in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (außer englische Zeugnisse)
- Formular "Anhang zum Anmeldeschein für Bewerber mit ausländischer Vorbildung"
 
Bewerber*innen aus der Volksrepublik China und der Mongolei legen das Originalzertifikat der „Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft“ vor.
 
Wer muss ein Sprachzertifikat einreichen?
B2-Nachweis: Bewerber*innen, die ihre Vorbildung im Ausland (ausgenommen deutschsprachiger Raum) gemacht haben und sich für die Studiengänge Innenarchitektur und Bildnerische Gestalten und Therapie bewerben wollen, müssen mindestens Niveau B2 nachweisen. 
B1-Nachweis: Bewerber*innen für Freie Kunst sowie Architektur und Kunst müssen Niveau B1 nachweisen. (Es ist im Studiengang Freie Kunst möglich, sich mit einem Sprachzertifikat Niveau A2 zu bewerben, allerdings muss innerhalb eines Jahres das Sprachzertifikat Niveau B1 nachgereicht werden. Sonst erfolgt die sofortige Exmatrikulation.)
C1-Nachweis: Bewerber*innen für die Kunstpädagogik müssen Niveau C1 nachweisen.
 

Zeugnisanerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen


Die Überprüfung von Zeugnissen, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Studierendensekretariat der Akademie. Die Akademie behält sich vor, in Einzelfällen ohne Angabe eines Grundes einen Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle zu verlangen.
 
 

Stand: 22.01.2024

 
 
 
 

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Akademie interessieren! Unser Zulassungsverfahren findet nur einmal im Jahr mit Aufnahme zum Wintersemester statt (Bewerbungsfrist 30. April für Innenarchitektur alle anderen Studiengänge 15. Mai). 

 

1. Zur Teilnahme an der Mappenauswahl müssen Sie bis spätestens zum Stichtag (s.o.) Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen einreichen bzw. zusenden (für Innenarchitektur reicht die Online-Registrierung; alle anderen Studiengänge zudem postalische Einsendung).

  • Gerne nehmen wir Ihre vollständige Bewerbung ab März eines jeden Jahres entgegen. Achtung: für den fristgerechten Eingang muss der Posteingang an der Akademie am 30.04. für Innenarchitektur ansonsten 15.05. erfolgt sein – ein Poststempel mit diesem Datum ist nicht ausreichend. Die Übersicht über die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.  Bei Unvollständigkeit der Unterlagen oder bei Eingang nach Fristende liegt keine wirksame Bewerbung vor. 
  • In den Studiengängen Freie Kunst und Kunstpädagogik müssen Sie sich zudem entscheiden, in welcher Klasse Sie studieren wollen. Eine Übersicht zu unseren Klassen finden Sie hier. Sollten Sie sich unsicher sein, für welche Klasse Sie sich bewerben wollen, können Sie sich auf den jeweiligen Homepages informieren oder in unserer Bibliothek (Altbau) Kataloge und andere Materialien zu den jeweiligen Professoren und Klassen einsehen. 
  • Viele Bewerber empfinden es auch als hilfreich, schon rechtzeitig vor der Mappenabgabe in einem persönlichen Gespräch an einer Mappenberatung bzw. Mappenforum der Klassen bzw. Studiengängen teilzunehmen bzw. einen Termin hierfür zu vereinbaren. Wie Sie diese Termine vereinbaren können, finden Sie hier.

 

Alle Details zur Bewerbung finden Sie hier auf der Bewerbungscheckliste.

 

2. In den Studiengängen Kunstpädagogik, Innenarchitektur und Master Bilderisches Gestalten und Therapie (nicht Freie Kunst) werden Bewerber und Bewerberinnen, die die Mappenauswahl erfolgreich bestanden haben, zur praktischen und mündlichen Prüfung eingeladen. Wir bitten hierzu von Nachfragen abzusehen. (Bitte sorgen Sie dafür, dass bei uns Ihre aktuelle und vollständige Adresse bekannt ist. Adressänderungen im laufenden Verfahren können Sie uns jederzeit mitteilen. Bitte denken Sie auch daran, sollte Ihr Name nicht am Postkasten angebracht sein, dass Sie bei der Adressangabe als "c/o" den am Postkasten vermerken Namen angeben) Bitte bringen Sie Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. 

 

3. Nach Bestehen der mappenauswahle und/oder der Praktischen / Mündlichen Prüfungen werden Sie zur Einschreibung zugelassen. Sie erhalten dann einen Zulassungsbescheid mit allen weiteren Informationen.  

 

Die allgemeinen Informationen zu den Details der jeweiligen Studien- und Prüfungsbedingungen finden Sie in den Satzungen und Ordnungen. In den Studiengängen „Freie Kunst“ und "Kunstpädagogik" erfolgt die Aufnahme neuer Studierender auf Probe. Im zweiten Semester müssen sich die Studierenden einer Probezeitprüfung stellen.

 

Einen Überblick über das Lehrangebot (Vorlesungsverzeichnis) finden Sie hier:

 

 

Stand vom (19.12.2022)